0815_1909
Hallo Frau Bader, mein Mann wollte 2 Monate Elternzeit nehmen (19.08. - 20.10.) und hat diese auch schriftlich formlos beim Arbeitgeber angemeldet. Er ist in einem befristeten Anstellungsverhältnis (seit 11/2016 - 2. Befristung). Nun wurde ihm vergangene Woche mitgeteilt, dass sein Vertrag mit Oktober 2018 ausläuft und nicht verlängert wird. Er wurde sofort beurlaubt. Da dies für uns sehr überraschend kommt: kann er seinen Antrag auf Elternzeit (bei der Elterngeldstelle noch nicht beantragt) nun beim AG zurückziehen - mit welchen Konsequenzen? Da er ggf. danach in die Arbeitslosigkeit rutscht ist es finanziell nicht tragbar. Vielen lieben Dank für Ihre Antwort! Freundliche Grüße Susi
Hallo, ich kann auf die Ferne nicht beurteilen, ob der Ag den Vertrag in einen Unbefristeten umwandelt, wenn er die EZ zurücknimmt. Wenn es keinen besonderen Grund gibt, ist ein Befristung nämlich nur für zwei Jahre zulässig. Der AG hätte mglw also so oder so gekündigt. Liebe Grüße NB
chrissicat
Nein, den Antrag "zurück ziehen" kann er nicht. Der Arbeitgeber müsste da zustimmen, was er aufgrund der Freistellung aber wohl kaum machen wird. Ich verstehe euer Problem aber nicht ganz. Wenn der Vertrag befristet war, hat dein Mann doch damit rechnen müssen, dass der Vertrag mit Befristungsende ausläuft. Und während der Freistellung (mit Ausnahme der Elternzeit) bekommt er doch sein Gehalt weiterbezahlt.
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