TatjanaSch.
Hallo, bin zum 2ten mal schwanger und habe meinem AG eine Verkürzung der Elternzeit mitgeteilt. Er jedoch hat meine Verkürzung widerrufen mit diesem Satz: Soll die Elternzeit aus dem Grund verkürzt werden, um von dem AG während der Mutterschutzzeiten Geld zu erlangen, stellt sich dies als rechtsmißbräuchlich da. Nachzulesen im Erfurter Kommentar zu § 16 III BEEG. Ist das so, habe nichts von mißbrauch lesen können. Wie gehe ich jetzt vor? Habe leider keine Ahnung was ich jetzt machen soll :(
Hallo, da ist er (oder sein RA) wohl nicht auf dem neusten Stand. Das Gesetz hat sich 2013 geändert. Teilen Sie ihm das mit. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Dann bitte deinen AG sich die aktuelle (und nicht veraltete) Version vom § 16 Absatz 3, Satz 3 BEEG anzusehen. Denn in der neuen Version ist es sehr wohl erlaubt, Mutterschutzzeiten in Anspruch zu nehmen! Dazu auch die aktuelle Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium (ich mein, Seite 76) Gruß Sabine
TatjanaSch.
Hallo Sabine, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Habe meinem AG einen Brief geschrieben, bin mal gespannt was zurück kommt :) Gruß Tatjana
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