tonexis
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit arbeite ich Teilzeit in Elternzeit. Soeben wurde das 3. und letzte Jahr EZ in TZ beantragt und genehmigt. Nun bin ich wieder ganz frisch schwanger und möchte gerne bis zum Beginn der Mutterschutzfrist wieder voll arbeiten. Kann ich die getroffene Vereinbarung noch vor Eintritt des Muschutzes (denn das es dann möglich ist, weiß ich) einseitig kündigen oder bedarf es der Zustimmung des AG? Wenn zweiteres: Müssen dringende betriebliche Gründe dagegen stehen oder darf der AG einfach so ablehnen? Ich sitze auf einer Vollzeit-Planstelle und mein AG möchte mich nach Elternzeitende wieder im vollen Umfang beschäftigen. Derzeit wird aber im gesamten Konzern Sparkurs gefahren. Vielen Dank für Ihre kurze Einschätzung. Leider habe ich im Netz darüber nichts gefunden
Hallo, wenn Sie TZ vereinbart haben, können Sie das nicht einseitig ändern. Liebe Grüße NB
chrissicat
Dies geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Gründe, warum er nicht zustimmt, braucht er dir nicht nennen. Einseitig widerrufen kannst du deine Elternzeit nicht!
tonexis
Vielen Dank crissicat und was würde passieren wenn ich im Monatsdurchschnitt mehr als 30 Stunden arbeite? Dann hätte ich doch keinen Anspruch mehr auf Elternzeit. Dumm gelaufen - mein 2. Jahr in Elternzeit ist Ende Juli ausgelaufen und wenn ich jetzt nicht aktiv (und unwissend) das dritte beantragt hätte dann gäbe es jetzt nichts zum Grübeln.
chrissicat
Du darfst während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten! Darauf hast DU zu achten! Du kannst leider nicht sagen, du arbeitest einfach mehr und dein Arbeitgeber muss dir dann auch mehr zahlen oder deine Elternzeit ist dann automatisch beendet. In deinem Vertrag ist die Teilzeit doch sicher auch vereinbart!? Der Arbeitsvertrag nebst aller Zusatzvereinbarungen ist bindend - sowohl für dich wie auch für den Arbeitgeber. Wenn das so einfach wäre, würden viele Teilzeitkräfte, die eigentlich lieber Vollzeit arbeiten möchten, einfach länger arbeiten.
tonexis
Hallo Chrissicat, so war das auch nicht gemeint. Mich hat einfach nur interessiert wer das eigentlich überwacht bzw. was passiert wenn man sich nicht daran hält. Meinem AG ist das relativ egal wieviele Überstunden ich mache, da muss ich schon selbst darauf achten. Werde einfach mal anfragen wie mein Chef das sieht. Bräuchte ja für die Beendigung der Elternzeit seine Zustimmung. Eigentlich hat er durch die Aufhebung der Teilzeit doch keine Nachteile, oder? Für die Mutterschutzzeit wird ohnehin mein Vollzeitgehalt zugrunde gelegt und davor muss er zwar auch wieder mehr Gehalt bezahlen aber dafür bringe ich auch mehr Arbeitsleistung. Für mich wurde ohnehin nie Ersatz eingestellt, so dass er sich doch eigentlich freuen müsste wenn ich noch für ein paar Monate Mehrarbeit anmelde. Danke, hast mir schon sehr geholfen. Viele Grüße Tonexis
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe