Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergartenbeitrag - Einkommen des Ehemannes

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, wird für die Berechnung des Kindergartenbeitrages das Einkommen des neuen Ehemannes zugrunde gelegt, der nicht der Vater des Kindes ist? Der leibliche Vater hat nach wie vor alle Rechte, sein gezahlter Kindesunterhalt wurde mit in die Bemessungsgrundlage eingerechnet. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen K.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf die Satzung an u kann nicht pauschal beantwortet werden Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Im Rahmen des Sozialrechts seid ihr eine Bedarfstgemeinschaft und somit auch bei der Beitragsberechnung für Kindergartenbeiträge, da diese sich am Sozialrecht orientieren. Ist es ein staatlicher Kindergarten, also von der Stadt oder Gemeinde finanziert ? Bei privaten oder kirchlichen Einrichtungen könnte die Berechnung anders aussehen. Heisst also, das das Einkommen des Stiefvaters mit bei der Berechnung zählt. Der gezahlte Unterhalt erhöht ja auch euer Einkommen.


Mitglied inaktiv

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Danke für die Antwort, aber in der Satzung steht dass das Einkommen der Eltern zugrunde gelegt wird. Sind die Eltern getrennt lebend, lebt das Kind nur bei einem Elternteil, so tritt dieses Elternteil an Stelle der Eltern. Das Einkommen des Neu-Mannes fällt ja demnach nicht zum Einkommen der Mutter, oder? Und wie immer habe ich heute Schwierigkeiten den Sachbearbeiter zu erreichen, ein anderer kann mir da keine Auskunft geben...


Mitglied inaktiv

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Na, wenn das da so drin steht, dann dürfte nur dein Einkommen und der Unterhalt zugrunde gelegt werden. Nach neuster Rechtsprechung kannst du beim Kindsvater Beteiligung am Kindergartenbeitrag geltend machen.


Mitglied inaktiv

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Hallo Bin in gleicher Situation bei einem Kindergarten der Stadt. Der fiktive Trennungsunterhalt wird angerechnet, das heisst was er nach bereinigtem Einkommen nach einer Scheidung an Dich zahlen müsste ! Er ist nicht der leibliche Vater. Ich bin nun in Elternzeit mit unserem gemeinsamen Kind und angerechnet haben sie : Eltergeld ab den 300 Euro Sockelbetrag, was da drüber ist, Kindergeld 2x , Unterhalt vom Großen und was mein Mann dem Kleinen zahlen müsste und das was er mir eben bei einer Scheidung zahlen könnte. Das ist mein Einkommen, danach wurde der Kindergartenbeitrag berechnet.


Mitglied inaktiv

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ot


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