Mitglied inaktiv
Hallo und ein gutes neues Jahr! Mein Kind (knapp 7) ist aus psychischen Gründen von der Schule suspendiert worden und bis auf weiteres nicht schulfähig, sein Hortvertrag wurde von Seiten der Schule ebenfalls gekündigt. Ich bin aber berufstätig und dringend darauf angewiesen, diesen Arbeitsplatz zu behalten. Ich habe jetzt auf 3 Std. täglich reduzieren können, kann aber meinen Sohn in der Zeit ja nicht allein lassen. Wo kann ich noch Hilfe herbekommen? Vielen Dank und beste Grüße Ute
Hallo, sorry - da kenne ich mich gar nicht aus. Aber man kann doch ein Kind nicht einfach als schulunfähig nach Hause schicken und sonst nichts tun! Wenn er wirklich irgendwelche Probleme hat, muss Hilfe her - oder eine andere Schule. Ein Integrationshelfer kann helfen - aber nicht erst, wenn man lange wartet - da denke ich als Laie auf dem Gebiet doch, der Kleine wird noch mehr verunsichert. Bei den Fällen, die ich auch hier mit Jugnedamt, Integrationshelfer etc. habe habe ich gelernt: als Eltern muss man sich selber schlau machen und wehren. Viel Glück für den Kleinen, Nicola Bader
Mitglied inaktiv
Hallo, was heißt denn "suspendiert" von wo wurde dein Kind suspendiert? Von einer Regelschule? Von einer Förderschule? Wenn ja, was für eine Förderschule? Wer hat das ausgesprochen? Wurde vorher schon eine Reduzierung der Beschulungszeit ausgesprochen? Andere Ordnungsmaßnahmen? Wo soll denn die Beschulung/Behandlung fortgesetzt werden? Ist ein Aufenthalt in der Psychiatrie geplant? Wann? Gibt es ein Gutachten über die Nicht-Beschulbarkeit deines Kindes? Feststellung des Förderbedarf? Wer hat es verfasst? Wie lange soll die Suspendierung dauern? Über welches Bundesland reden wir überhaupt? Beim Hortvertrag bin ich mir nicht sicher, wie das läuft, ist das eine Elternini oder wer ist dafür verantwortlich, aber zu der schulischen Sache muss es doch eine Vorgeschichte geben? Du kannst mich gerne anmailen, wenn dir das hier zu öffentlich ist: annette-leonie(ät)gmx.de VlG Annette
Mitglied inaktiv
Hallo, es handelt sich um das erste Schuljahr an einer Berliner Grundschule. Die Suspendierung wurde von der Leitung ohne Einberufung der Klassenkonferenz über die maximal mögliche Zeit von 2 Wochen ausgesprochen, nachdem mein Sohn nach den Herbstferien massive Verhaltensauffälligkeiten zeigte. Gleichzeitg erfolgte der Ausschluss vom Hort, der der Schule angeschlossen ist. Sobald Anzeichen erkennbar wurden, dass das Problem meines Sohnes nicht nur vorübergehend besteht, habe ich den KJPD und den Schulpsycholgischen Dienst eingeschaltet. Der Psychloge des KJPD bescheinigte nach dem "Rauswurf" die Schulunfähigkeit meines Sohnes, da aufgrund der dadurch hervorgerufenen Belastung eine weitere Beschulung unter den bestehenden Bedingungen ihm im Augenblick nicht zuzumuten sei, und erst nach begonnener therapeutischer Begleitung mit der Reintregation mit Schulhelfer begonnen werden kann. Dadurch entfallen natürlich auch andere Maßnahmen, wie etwa Versetzung in eine andere Klasse. Inzwischen weiß ich, dass hier das Schulgesetz, gelinde gesagt, sehr großzügig ausgelegt wurde. Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, da ich die Verhältnismäßigkeit in keinster Weise gewahrt sehe. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass der Hort nach wie vor zur Betreuung verpflichtet wäre, allerdings ist es ihm auch nicht mehr zuzumuten, dort betreut zu werden. Schule lehnt überdies sämtliche Verantwortung für die Verhaltensauffälligkeiten meines Sohnes ab, obwohl das letzte Jahr vor Schulbeginn absolut unauffällig verlief und auch die erste Zeit in der Schule unproblematisch schien. Was den Förderbedarf angeht, so ist die Feststellung beantragt. Allerdings wird hier im Stadteil "überlicherweise" kein erhöhter Förderbedarf im emotional-sozialen Bereich für Kinder im ersten und zweiten Schuljahr festgestellt. Da muss hier also erst einmal eine Ausnahmeregelung erkämpft werden. Schöne Grüße Ute
Mitglied inaktiv
Liebe Ute, das klingt allerdings für mich auch sehr nach einer "großzügigen" Auslegung, um es vorsichtig zu sagen. Also: Es handelt sich NICHT um eine Privatschule , richtig (da ist das mit der Kündigung manchmal möglich), sondern um eine staatliche Schule? Ich kenne mich leider in Berlin nicht aus, was die schulrechtlichen Bestimmungen anbelangt. Aber: - wende dich UMGEHEND an ein Beratungs- und Förderzentrum, wenn es bei euch sowas gibt, bei uns sind das Förderschulen, die für die Beratung an Grundschulen hinzu gezogen werden, gibt es sowas bei euch auch? Vllt Förderschullehrer, die stundenweise abgeordnet sind und Kinder, wie deinen Sohn unterstützen? - habt ihr eine Schule für Kranke in der Nähe? Das kannst du über das Schulamt erfragen, manchmal sind diese Schulen auch größeren Kliniken angegliedert. Dort gibt es auch Profis, die sich auskennen. Habt ihr vllt eine Schule für psychiatrisch erkrankte Kinder in der Nähe? Manchmal übernehmen diese Schulen auch die ambulante Betreuung von "Tageskindern", also ohne vollstationäre Aufnahme. - was sagt denn das Jugendamt dazu? Hast du einen Ergänzungspfleger beantragt? Gibt es das bei euch vielleicht auch? - möglicherweise kann man was über den Nachteilsausgleich machen? - und es würde mich SEHR wundern, wenn dein Sohn keinen Anspruch auf häuslichen Sonderunterricht hätte. Schließlich ist er ja schulfähig, grundsätzlich, nur halt nicht unter DEN Bedingungen. Google das mal, wie es bei euch ist, nerv vor allem das Schulamt, die wissen, so darf das nicht laufen und tritt sie auf die Füße. Sorry, es sind alles nur Tropfen auf den heißen Stein, aber vielleicht hast du ja irgendwo Erfolg. Ich grüße dich ganz herzlich, wenn du magst, kannst du gerne mailen, Annette
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