Alex1302
Hallo, ich bräuchte mal dringend Rat: Ich bin schwanger in der 29. Woche und in 3 Wochen startet mein Mutterschutz ( mit Resturlaub...). Ich arbeite in meinem Unternehmen seit 8 Jahren. Jedes Jahr haben wir ein Personalgespräch , wo entschieden wird, ob wir unsere persönlichen Ziele für die Gewinnbeteiligung erhalten und eine jährliche Gehaltserhöhung von 3%. Seit 8 Jahren habe ich immer meine Ziele zu 100% erreicht und die Gehaltserhöhung erhalten und dieses Jahr wo ich schwanger bin angeblich die Ziele nur zu 60% und eine Null-Runde bei der Gehaltserhöhung! Was mich besonders ärgert ist dass dieses fehlende Gehaltserhöhung sich auf mein Elterngeld auswirkt (da rückwirkend von diesem Juli ...) und auch mein Wiedereinstiegesgehalt nach der Elternzeit betrifft. Einen Betriebsrat gibt es nicht in unserem Unternehmen und ich fühle mich als Schwangere diskriminiert, da alle anderen ihre Gehaltserhöhung erhalten und man wohl meint, dass ich nicht gross aufmucke, da ich ja 'Angst' um meinen Wiedereinstieg nach der Elternzeit hätte..... Kann ich mich da irgendwie wehren ? Danke und Lg, Alex
Hallo, Sie müssten halt beweisen, dass es keinen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung gibt... Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Ja klagen, aber ob sich das und die damit verbundene Belastung des Arbeitsverhaeltnisses fuer 3% lohnt wage ich zu bezweifeln zumal die Rechtsanwaltskosten beim Arbeitsgericht in erster Instanz von jeder Partei selbst getragen werden müssen. Ich würde das Grspraech suchen und mir konkret erlaeutern lassen welche Zielvorgabe angeblich nicht erreicht wurde.
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