Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein schriftlicher Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag

Januarbaby17

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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite nun seit zwei Monaten im sozialen Bereich mit Kindern und habe jetzt erfahren, dass ich in der 9ten Woche schwanger bin und bis zur Entbindung nicht weiter arbeiten sollte, auf Grund des zu hohen Ansteckungsrisikos bei der Arbeit mit Kindern. Im ersten Monat hab ich auf Grundlage eines Übungsleitervertrages gearbeitet. Diesen Monat sollte ich dann wie mündlich besprochen meinen unbefristeten Vertrag erhalten. Jedoch werden meine Fragen bezüglich des Vertrags lediglich ignoriert. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll, da ich ja eigentlich garnicht mehr dort arbeiten sollte aber Angst habe, ob in diesem Fall trotzdem Kündigungsschutz besteht, da mein AG jetzt ja auch behaupten könnte der Arbeitsvertrag wäre befristet gewesen . Über eine Abtwort würde ich mich sehr freuen! Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Problem sehe ich aber, weil erst ein ÜbungsleiterV geschlossen uwrde und Sie beweisen müssen, dass es sich geänadert hat. Haben Sie schion eine Abrechnung f Monat 2 als Beweis? Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hallo Hast Du die Mögichkeit mit denen zu mailen ? Dann würde ich da schriftlich nachfragen und um Antwort bitten. Du benötigst den schriftlichen Vertrag für die unbefristeten Stelle für Deine Unterlagen, wann Du damit rechnen kannst. Kommt dann eine Antwort, dann kannst Du es nachweisen. Vorher auf keinen Fall etwas sagen. In welchem Alter sind die Kinder denn und ist klar ob Du immun bist oder nicht? Ggf, ist eine AU angebracht bis das geklärt ist.


Nelie1113

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Ich sehe das etwas anders. Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, dann besteht dieser aber auf alle Fälle mündlich. Das heißt, das normale Arbeitsgesetz gilt hier. Nachträglich Befristungen zu machen ist gesetzlich nicht zulässig. Ich würde hier auf keinen Fall raten, nichts zu sagen von der Schwangerschaft. Schließlich geht es hier bei dem Beschäftigungsverbot um eine Gefährdung des Kindes. Also unbedingt die Schwangerschaft anzeigen und hier kein Risiko eingehen. Grüße


Nelie1113

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sorry, die Antwort sollte unter eine andere Frage


Nelie1113

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die obige Antwort war schon für hier. Entschuldigung für das Durcheinander.


Sternenschnuppe

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Denn wie sie selbst sagt, dann steht Aussage gegen Aussage. AU bis der Immunstatus geklärt ist schützt die Schwangerschaft und gibt ihr Zeit den Beweis zu erhalten.


Nelie1113

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Bei einem Arbeitsvertrag, der nur mündlich besteht, kann es meiner Meinung nach keine Aussage gegen Aussage geben, die zu solchen Ungunsten des Arbeitnehmers ausgelegt wird. Wenn der Arbeitgeber befristen hätte wollen, hätte er das auch schriftlich tun müssen. Nachträgliche Befristungen sind ungültig. Eine AU bis zur Klärung ist natürlich auch eine Möglichkeit. Wenn es jedoch darum geht, einen schriftlichen Vertrag erhalten zu wollen, kann dies nach nur zwei Monaten Arbeit auch nicht so günstig sein.


Mitglied inaktiv

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Im Zweifel werden die gesetzlichen Standards festgelegt. Blöde wenn man halt mehr als das ausgemacht hat wie zB mehr Urlaub. ABER !!!, in vielen Abrechnungen steht der Urlaub auch drauf. Dann hätte man damit auch schon einen Nachweiß. Ebenso über die Verdiensthöhe usw. Nachträglich befristen geht aber auf keinem Fall mehr, es ist also automatisch ein unbefristeter Vertrag. Und, der AG ist verpflichtet auf verlangen einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu geben. Email mit den wichtigsten Punkten fände ich auch einen guten Tipp - damit hat man dann wenigstens einen schriftlichen Nachweiß für alle Fälle. Also Urlaub, Arbeitszeiten, Einsatzort usw.


Januarbaby17

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Sehr geehrte Frau Bader, nein das nicht. Aber ich habe schriftlich, dass nur der erste Monat auf Grundlage eines Übungsleiter und dass ab dem zweiten Monat ein sozialversicherungspflichtiger Vertrag greift. Mit freundlichen Grüßen


Sternenschnuppe

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Dann hast Du doch den schriftlichen Nachweis. Würde dennoch versuchen den richtig zu bekommen als erstes.


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