Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe heute mal ein grosses Anliegen. Da meine Firma in Konkurs geht und kein neuer Chef die Firma übernimmt werde ich in Kürze keine Arbeitsvertrag mehr haben. Ich habe nun ein Jahr Elternzeit rum und wollte eigentlich alle drei Jahre Zusammenhängend Elternzeit nehmen. Kann ich nun die letzten zwei Jahre auch zu Hause bleiben ( auch ohne Arbeitsvertrag) oder muss ich mich arbeitslos melden??? Da mein Mann gut verdient bekommen eh kein Erziehungsgeld und muss ich nun beim trotzdem irgend jemanden melden das ich keinen Arbeitgeber mehr habe? Ausserdem habe ich vor auf Grund dieser Lage meinen Wohnort zu wechseln um nach der Elternzeit in einem neuen Job anfangen zu können. Stimmt es das jedes Bundesland unterschiedliche Elternzeiten hat. Also manche nur 2 Jahre gewähren und andere 3 Jahre. Wenn ja woher weiss ich ob mir 2 oder 3 Jahre zustehen? Ich hoffe Sie können mir helfen. Lieben Gruss Nancy
Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich habe jetzt ein ähnliches Problem: Während der Schwangerschaft war ich arbeitslos, habe dann für 1/2 Jahr Erziehungsgeld erhalten (mehr war nicht drin). Eigentlich wollte ich für ein Jahr sozusagen "Elternzeit" machen. Da das Arbeitsamt sich dafür nicht interessiert und ich keinen Arbeitgeber habe, konnte ich das nirgends mitteilen. Was dazu führt, wie ich jetzt erfahren habe, dass ich nach Ende des Erziehungsgeldbezugs selber sehen muss, wie ich meine Krankenkasse finanziere. Zusätzlich absurd finde ich, dass für die Berechnung meines Krankenkassenbeitrags die Hälfte des Einkommens meines Mannes angesetzt wird, der privat versichert ist. Was mich an dieser Regelung irritiert, ist die Tatsache, dass man als Arbeitsloser quasi doppelt gestraft ist: Kein Job, der auf einen wartet, dafür aber auch noch die Sozialversicherung selber zahlen müssen. Ist m.E. eine Schlechterstellung von arbeitslosen Müttern in "Elternzeit" gegenüber solchen mit Job. Elisabeth
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