Rika Sommer
Guten Tag, ich bin mit einer transidenten Frau zusammen und ich bin schanger von ihr. Da ich schon längere Zeit, aufgrund von Depressionen und einer emotional instabielen Persönlichkeit, Krankengeld beziehe werde ich nur sehr wenig Elterngeld bekommen. Ich bin unbefristet angestellt. Kann nun nach dem Mutterschaftsgeld meine Partnerin für 12 Monate Elterngeld beantragen und ich im Krankengeld bleiben? Vielen Dank für ihre Hilfe. Rika Sommer
Hallo, das ist eine spannende Konstellation! Ist sie denn standesamtsmäßig Mann oder Frau? Ansonsten, wenn sie eine Frau ist, müsste man sie als Frau als Vater eintragen, obwohl sie eigentlich auch eine Mutter ist. Auf diesem Gebiet hängt das Recht immer noch stark hinterher, obwohl ich neulich einen Formular in der Hand hielt, wobei bei Geschlecht stand: „Mann/ Frau/ Andere" - fand ich ja mal toll! Ansonsten kann sie, wenn sie eingetragen ist als Elternteil und mit dem Kind zusammen lebt, auch Elterngeld bekommen. Liebe Grüße NB
desireekk
HM.... Wird sie denn "Vater" des Indes = in die Geburtsurkunde eingetragen? Ohne legale Beziehung zum Kind gibt es keine EZ. Gruss D
Rika Sommer
Ja, sie wird sich auf jeden Fall als Vater eintragen lassen. Grüße Rika
Dojii
Das stimmt so nicht. Elternzeit kann man für jedes Kind nehmen, mit dem man in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Man kann bspw. auch für das Kind des Lebenspartners Elternzeit nehmen, ohne mit diesem Kind verwandt zu sein oder es adoptiert zu haben. Siehe § 15 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bis c BEEG. Somit könnte deine Partnerin sogar Elternzeit nehmen, ohne sich als offizieller Vater eintragen zu lassen. Wichtig ist eben, dass ihr alle zusammen wohnt.
-Talia-
@Dojiii: hier geht es um Elterngeld, nicht in erster Linie um Elternzeit. Elterngeld kann man nur bekommen, wenn man leibliche Mutter oder rechtlicher Vater des Kindes ist oder mit diesen verheiratet oder verpartnert ist (und mit dem Kind in einem Haushalt lebt). Nur Lebensgefährte reicht nicht.
Rika Sommer
Hallo, meine Partnerin hat den gleichen Personenstand wie ich, Frau. Gut ist ja das sie grundsätzlich dann Elterngeld beantragen kann, wenn sie sich als Vater eintragen lässt. Meine Problematik ist aber das ich Krankengeld bekomme und somit nicht weiß ob sie mit Elterngeld auch zu Hause bleiben darf, oder ob meine Krankheit da ein Problem darstellt. Liebe Grüße, Rika
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