Hallo ich hab mal eine Frage ich erwarte im Mai mein erstes Baby. Ich nehme 12 Monate Elternzeit und mein Freund wollte 1 Monat zum Schluss nehmen.
meine Frage jetzt.
Wir wohnen beide zusammen ich bin aber noch bei meinen Eltern gemeldet und wir wollen auch umziehen demnächst sind schob am Wohnungen suchen.
Ich wollte mich jetzt nicht extra für u Monate ummelden. das heißt bevor er die Elternzeit nimmt werden wir eh zusammen wohnen das ist jetzt nur zur Übergangszeit aber würde er trotz anderen Wohnort des Kindes Elternzeit bekommen? muss man die Elternzeit für den Mann jetzt auch schon beantragen oder maximal 7 Wochen vor antritt der Elternzeit? bitte um schnelle Antwort
von
buxbaum18
am 10.04.2018, 09:44
Antwort auf:
Kann mein Freund auch Elternzeit beantragen obwohl wir nicht zusammen wohnen?
Hallo,
er kann Elternzeit beantragen.
Elterngeld bekommt er jedoch nur, wenn er tatsächlich mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Wenn Sie auf unterschiedlichen Adressen gemeldet sind, jedoch tatsächlich zusammen leben, liegt zu mindestens ein Verstoß gegen das Meldegesetz vor. Das ist eine Ordnungswidrigkeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.04.2018
Antwort auf:
Kann mein Freund auch Elternzeit beantragen obwohl wir nicht zusammen wohnen?
und beide gleich zu beginn beantragen. also die lebensmonate. 7 wochen vor geburt des kindes bzw. 7 wochen vor beginn der gewünschten elternzeit. nur einen montag kann er gerne nehmen, aber dann ohne elternteld. um das zu erhalten müssen es zwei monate sein die in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen
von
mellomania
am 10.04.2018, 13:35