Himbeere2008
Meine Tochter (18) ist schwanger und möchte das Kind bekommen. Arbeitgeber hat sein okay gegeben, die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verlängern. Sie möchte also sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen. Ich würde dann das Kind in dieser Zeit betreuen. Nun habe ich allerdings selbst einen ob den ich kündigen müsste. Wie funktioniert das jetzt mit der Elternzeit? Bekommt meine Tochter gar keine, kann sie die 3 Jahre später nehmen z.B. nach der Ausbildung oder kann ich für sie in Elternzeit gehen?
Hallo, Großeltern können Elternzeit beantragen, wenn sie mit dem Enkel in einem gemeinsamen Haushalt leben und die Eltern noch in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Elterngeld kann sie leider nicht bekommen. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
hallo großeltern können auch in ez gehen,muss man halt mit dem ag besprechen,diese bekommen dann aber kein elterngeld!!! geht auch nur wenn das eigene kind minderj. ist oder halt in der ausbildung, sie kann sich die elternzeit aufsparen muss das aber schriftlich mit dem ag festhalten!!!
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