Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann man eine schon genehmigte elternzeit vor Antritt absagen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann man eine schon genehmigte elternzeit vor Antritt absagen?

moerks66

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Seh geehrte Frau Bader, Ich habe letztes Jahr sehr früh nach der Geburt meines Sohnes Elternzeit im April und Mai beantragt. Jetzt haben wir ein Haus gekauft und unsere finanziellen Mittel sind sehr knapp.Somit muss ich meine Elternzeit absagen. Geht das? Wenn Ja wie ist das möglich. Mit freundlichen grüßen Mörks Klack


Mitglied inaktiv

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Du kannst in der Elternzeit bis zu 30 Std./Wo Teilzeit arbeiten, ohne die Elternzeit zu beenden. Außerdem brauchst du ja auch eine Vollzeitbetreuung für das Kind, wenn du vollzeitlich arbeitest, kannst es nicht stillen. Auch das kostet Geld. Hast du denn eine Betreuung für so einen kleinen Säugling?


Mitglied inaktiv

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Die schon genehmigte Elterzeit kann man nur mit Zustimmung des AGs absagen.


Mitglied inaktiv

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Ähmm, ich gehe mal davon aus das ein MANN die Frage stellt - wegen des Vornamens und dem Umstand das die Geburt des Kindes schon fast ein Jahr zurückliegt und es sich nach den beiden Partnermonaten anhört. @Mörks Mit dem AG sprechen. Der kann auch sagen, kein Problem. Im absoluten Notfall wäre auch TZ eine Option, bis zu 30 Std die Woche darfst Du nämlich auch in der EZ arbeiten. Einkommen wird dann aber auf das EG mit angerechnet - was die Einbussen gegenüber VZ dann etwas geringer macht.


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