samaga
Hallo. Ich befinde mich noch bis Januar 2017 in Elternzeit. Mein Arbeitgeber, bei welchem ich seit 7 Jahren beschäftigt bin, befindet sich derzeit im Insolvenzverfahren. Der Betrieb läuft weiter und es werden positive Erträge gemacht, sodass der Großteil der Angestellten (1000) auch bleiben und bezahlt werden kann. Die drei Monate, in denen das Jobcenter Insolvenzgeld bezahlt, sind bereits vorbei. Interessenten für den Kauf der Firma sind auch da und der Verkauf soll demnächst zum Abschluss kommen. Jetzt erfuhr ich allerdings, dass dennoch 100 Angestellte gekündigt werden sollen und dabei keine Sozialauswahl getroffen werden soll, da hierfür keine Mittel da wären. Nun habe ich natürlich Angst, dass ich, trotz Elternzeit, auch davon betroffen sein könnte, zumal wir grad an einem weiteren Kind basteln und ich eventuell noch das dritte Elternjahr nehmen wollte. Könnten die mich unter den genannten aktuellen Rahmenbedingungen überhaupt kündigen? Was wäre, wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde? Dürften die mich dann kündigen, obwohl der Betrieb weiter läuft und die Firma auch weiter bestehen soll? Danke schonmal für die Antwort.
Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Nein, da stehst Du gaaaaaaanz unten auf der Liste. Du hast ja Kündigungsschutz.
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