Sandriii87
Hallo, ich würde gerne in der Elternzeit ein Kleingewerbe anmelden, damit ich nach meiner Schulung Modelle zum üben von Nageldesign annehmen kann. Die Modelle würden nur die Materialkosten zahlen. Daher würde kein Gewinn erzielt werden. Würde mir trotzdem vom Elterngeld etwas abgezogen und hätte ich weitere Kosten dadurch? Lg Sandra
Hallo, ohne Gewinn kein Abzug Liebe Grüße NB
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Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
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