Sandriii87
Hallo, ich würde gerne in der Elternzeit ein Kleingewerbe anmelden, damit ich nach meiner Schulung Modelle zum üben von Nageldesign annehmen kann. Die Modelle würden nur die Materialkosten zahlen. Daher würde kein Gewinn erzielt werden. Würde mir trotzdem vom Elterngeld etwas abgezogen und hätte ich weitere Kosten dadurch? Lg Sandra
Hallo, ohne Gewinn kein Abzug Liebe Grüße NB
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