Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich im Berufsverbot meine Elternzeitbedingte Teilzeit aufheben lassen?

Frage: Kann ich im Berufsverbot meine Elternzeitbedingte Teilzeit aufheben lassen?

Kabelsalat

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Guten Tag, Frau Bader! Ich habe einen Vollzeitvertrag, befinde mich derzeit aber in Elternzeit mit Teilzeitarbeit (Elternteilzeit) und mein Kind hatte bereits seinen ersten Geburtstag. Nun bin ich wieder schwanger und werde ein individuelles Beschäftigungsverbot erbitten. Habe ich, auch wenn das Beschäftigungsverbot schon wirksam ist, einen Anspruch auf Beendigung meiner Elternzeit (und damit der Elternteilzeit, was einer Rückkehr zum Vollzeitvertrag entspräche)? Falls ja, welche Antragsfristen muss ich dafür einhalten? Als zweite Frage brennt mir noch unter den Nägeln: eine Beamtin der hessischen Elterngeldstelle versicherte mir von ein paar Monaten, ein individuelles (im Gegensatz zu einem generellen) Beschäftigungsverbot sei Verschiebetatbestand (hier in Ihren Antworten finde ich darauf keinen Hinweis), ebenso wie die ersten 14 (im Vergleich zu hier finde ich nur 12) Monate des Elterngeldbezugs vom vorherigen Kind. War das schlicht unrichtig oder was könnte sie bzw. ich da verwechselt haben? Und drittens: welche schwangerschaftsbedingten Erkrankungen zählen denn als Verschiebetatbestand und warum wird ein Unterschied zum individuellen Beschäftigungsverbot gemacht? Ich danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre Navigationshilfe durch den Elterngelddschungel...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zum einen kann man ein Beschäftigungsverbot nicht erbitten. Wenn man schwanger ist, und nicht in Elternzeit, teilt man dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mit und dieser muss eine Gefährdungsprüfung durchführen. Er muss dann versuchen, die schwangere Mutter umzusetzen. Eine Rückkehr zum Vollzeitvertrag im Beschäftigungsverbot, um mehr Lohn zu erhalten, ist nicht möglich. Ein Beschäftigungsverbot ist dann sicherlich kein Verschiebetatbestand. Eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung durchaus. Liebe Grüße NB


mellomania

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das geht nicht! es müssen gründe vorliegen, um ein bv ausgesprochen zu bekommen. entweder medizinische gründe, dann tut das der arzt, oder gründe die den arbeitsplatz betreffen. dann muss das der AG machen. nachdem!! er eine gefährdungsbeurteilung gemacht hat und geprüft hat, ob er dir anderweitige, von dir zu akzeptierende arbeit, zuweisen kann und nein, du kannst die elternzeit nicht beenden um ins bv zu gehen. WENN ein bv kommt, erhälst du weiter den tz lohn aber die elternzeit läuft natürlich weiter. du kannst diese nur auf einen tag VOR dem neuen mutterschutz beenden, um den vollen AG anteil zu erhalten.


mellomania

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oder nicht. du kannst ja schlecht nach verschiebetatbeständen fragen und den arzt bitten, dir das zu bescheinigen wenn es gar nicht vorliegt? das erschließt sich mir nicht was du vorhast. legal ist das keinesfalls und kann weitreichende folgen für dich und den arzt haben wenn er dir ohne gründe ein bv ausstellt...tsts


Mitglied inaktiv

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Nein, die Elternzeit kann nicht vorzeitig beendet werden, um ins Beschäftigungsverbot zu wechseln. Das Beschäftigungsverbot dient einzig und allein dem Schutz vor Gefährdungen (wenn keine anderen Maßnahmen greifen), und nicht der Gewinnmaximierung. Deine ganzen Überlegungen zielen doch darauf ab, zusätzliches Geld zu machen. Da du in Elternzeit bist, liegen keine beruflichen Gefährungen vor und du kannst deine Elternzeit genießen.


Mitglied inaktiv

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Ausgeklammert werden bis zu 14 Monate Elterngeld(plus) vom ersten Kind. BV o.ä. sind keine Verschiebetatbestände, egal in welcher Form das vorliegt. Schwangerschaftsbedingte Erkrankungen werden ggf. durch den in dieser Zeit tatsächlich angefallenen Lohn ersetzt (sollte man ins Krankengeld rutschen), das hat aber nichts mit BV und EZ zu tun, das ist immer so. Prinzipiell hast Du das Recht darauf die EZ vorzeitig zu beenden, wenn Du a) eine eindeutige finanzielle Not nachweisen kannst (z.B. Ehepartner ist verstorben und Du musst das Gehalt jetzt ersetzen) oder b) der neue Mutterschutz beginnt. Du wirst damit leben müssen, dass Du nun einmal damit geplant hast, dass der TZ Lohn Dir reicht und Dir durch die Schwangerschaft jetzt kein VZ-Gehalt "erschleichten" kannst um wieder auf das volle EG zu kommen. Genau danach klingt deine Frage nämlich, weshalb hier auch die Reaktionen so heftig waren. Wenn das auffällt - und früher oder später wird es jemandem auffallen - dann ist das Sozialbetrug und kann Dich und ggf. deinen Arzt ganz schön was kosten. Wenn Du mehr EG brauchst, dann stocke ggf. deine TZ auf und arbeite halt, so wie alle anderen auch ;) Ansonsten muss das reichen, was Du erwirtschaftet hast. Was ein Kind kostet weißt Du ja, da kannst Du planen. LG Lilly


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