Elias 2014
Hallo, Wir haben für unseren Sohn einen Kitaplatz mit einer Betreuung bis 14 Uhr bekommen. Ich muss aber in Vertretungszeiten bis 15.30 Uhr arbeiten, das ist aber vertraglich nicht festgelegt. Kann der AG von mir verlangen eine andere Kita zu suchen? Vielen Dank
Hallo, ausnahmsweise in Notfällen kann der Ag Mehrarbeit verlangen. Oder Sie machene einen Zusatzvertrag, dann müssen Sie sich selber um die Betreuung kümmern. Liebe Grüße NB
Celibe88
Wenn du diese Arbeitszeiten nicht in deinem Arbeitsvertrag genau festgelegt hast, ist das natürlich möglich. Ich habe bei meinem ersten Sohn immer bis 13 Uhr gearbeitet , musste aber wegen solch unvorhersehbarer Arbeitszeitenverlängerungen immer einen Krippen-sowie Kitaplatz bis 17 Uhr bezahlen. Das war zwar oft ärgerlich, aber vom Arbeitgeber völlig legitim zu verlangen. LG
Sternenschnuppe
Er kann verlangen dass Du entsprechend der im Vertrag stehenden Zeiten arbeitest. Wie Du Euer Kind betreuen lässt ist alleine Deine Entscheidung. Welche Zeiten stehen also im Vertrag ?
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