crazychrissy
Hallo Fr. Bader! Mein Mann möchte gerne Elternzeit nehmen. Der Antrag wurde fristgerecht beim Arbeitgeber eingereicht. Dieser hat ihn jetzt drüber informiert, dass er ihm in den von uns angemeldeten Zeitraum keine Elternzeit gewährleisten kann, da dies aus innerbetrieblichen Gründen (Haupturlaubszeit) nicht möglich ist. Laut meinem Informationsstand hat der Arbeitgeber kein Mitspracherecht bei dem Zeitraum der Elternzeit. Nun meine Frage: Hat der AG ein Mitspracherecht? Wenn Nein, auf Basis welcher Gesetze/Paragraphen kann ich ihm gegenüber argumentieren. (Im BEEG § 16 steht nichts genaues,dass er kein Mitspracherecht hat) Vielen Dank für die Antwort!
Hallo, wenn der Arbeitnehmer den Antrag form- und fristgerecht gestellt hat, hat der Arbeitgeber kein Mitspracherecht. Liebe Grüße, NB
Lina_100
Nein, nicht innerhalb der ersten 3 Lebensjahre. Der Antrag muss nach der Geburt schriftlich (eigenhaendige Unterschrift) mindestens 7 Wochen vor Beginn ( also spätestens 1 Woche nach der Geburt) gestellt werden. Dann kann AG den nicht ablehnen, es besteht ein gesetzlicher uneingeschränkter Anspruch. Eine Zustimmung ist zB dann erforderlich, wenn Zeiten nach dem 3. Geburtstag übertragen werden sollen (Ablehnungsrecht bei dringenden betrieblichen Gründen) oder nur 1 Jahr EZ genommen worden ist und dann verlängert werden soll. Auch eine verlangte TZ Tätigkeit könnte aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden.
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