Hallo,
mein Kind ist am 06.01.2017 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für die ersten beiden Lebensjahre beantragt. Im ersten Jahr bin ich zu hause, im zweiten Jahr gehe ich 25 Stunden die Woche arbeiten. Das Elterngeld beziehe ich nur für ein Jahr. Jetzt überlege ich mich neu zu bewerben. Wenn ich einem neuen Arbeitgeber mitteile, dass ich ab 1. Januar 2018 Vollzeit zur Verfügung stehe und das dann auch klappt, verliere ich dann für den 12. Lebensmonat des Kindes den Anspruch auf das Elterngeld? Vielen Dank.
Viele Grüße, Henni.
von
henni84
am 18.03.2017, 20:58
Antwort auf:
Jobwechsel während des Elterngeldbezugs
Hallo,
ja, da Sie dann nicht mehr in Elternzeit sind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2017
Antwort auf:
Jobwechsel während des Elterngeldbezugs
Demnach endet das erste Jahr Elternzeit und damit der Elterngeldbezug am 05.01.2018, also nur 5 Tage nachdem du den neuen Job antreten willst.
Mitglied inaktiv - 18.03.2017, 21:17
Antwort auf:
Jobwechsel während des Elterngeldbezugs
Wenn Du vor dem 6.1.2018 wo Vollzeit arbeitest, und dabei ist es egal ob das bei deinem jetzigen Ag oder bei einem anderen arbeitest, ja dann verlierst du den Anspruch für den betroffenen Lebensmonat. Innerhalb des EG-Bezuges darf man nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Und das Einkommen wird dann auch entsprechend beim EG gekürzt.
Wenn Du zwei Jahre bei deinem AG gemeldet hat stellt sich zudem die Frage, wie sinnvoll ist es dann Vollzeit bei einem anderen anzufangen. Warum nicht mit Zustimmung des jetzigen Ag bei einem anderen innerhalb der EZ arbeiten? Das darf man wie gesagt nämlich mit bis zu 30 Std - ohne das man den VZ-Vertrag beim eigentlichen AG verliert. So kann man in Ruhe schauen ob der andere Ag das hält was er verspricht und dann nach der EZ immer noch wechseln.
Mitglied inaktiv - 18.03.2017, 22:40