Moonmoth
Guten Tag, meine Tochter wird diesen Monat 1 Jahr alt. Ich habe zwei Jahre Elternzeit, habe die ersten 12 Monate Elterngeld erhalten. Mein Mann hat den 1. und 13. Lebensmonat beantragt, den 1. genommen und Elterngeld erhalten. Nun hat er kürzlich seinen Job gewechselb, sodass er den 13. Monat bei seinem alten Arbeitgeber nicht nehmen kann. Den 13. Monat kann er beim neuen Arbeitgeber aber auch nicht nehmen weil er noch mitten in der Einarbeitung ist. Da man bei unserer Elterngeldstelle nicht durchkommt, hat er dorthin eine Mail geschrieben und darum gebeten den 20. LM zu nehmen, dies wurde abgelehnt, man antwortete der späteste Zeitpunkt sei der 15. LM. Das ist Dezember. Viele Kollegen haben dort bereits seit Anfang des Jahres Urlaub eingereicht, es ist kaum möglich für meinen Mann, der eine leitende Position hat, dort spontan einen Monat zu fehlen. Können sie mit sagen welche Möglichkeiten man hat? Soweit ich informiert bin, müsste er das Elterngeld des 1. LM zurück zahlen, wenn er keinen zweiten Monat nimmt, ist das korrekt? Gibt ea die Möglichkeit durch den AG bescheinigen zu lassen, dass es aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, die Elternzeit zu nehmen, sodass er nichts zurück zahlen muss? Es steht die Befürchtung im Raum, dass der AG es nicht so toll findet, wenn mein Mann nun in seiner Probezeit auf die Elternzeit besteht, dass er womöglich nicht übernommen wird, denn er wurde in ein Projekt eingestellt, dass sehr am „brennen“ ist. Er macht einige Überstunden, um das ganze zu retten und ist eigentlich derzeit nicht abkömmlich. Was meinen Sie? Ich würde ja gerne direkt bei der Elterngeldstelle nachfragen aber die haben nur sehr beschränkte Öffnungszeiten und ich komme telefonisch einfach nicht durch. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, da hilft leider auch kein Schreiben. Er muss es so nehmen oder zurückzahlen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Das ist dumm gelaufen aber da hilft euch auch kein Schreiben vom Arbeitgeber, dein Mann bzw ihr werdet das Geld zurück zahlen müssen, einzige Möglichkeit dein Mann einigt sich darauf mit dem neuen Arbeitgeber das er arbeitet im 13 Monat ( 32 Stunden darf er) dann wird das elterngeld vom 13 Monat zwar voll angerechnet aber ihr müsstet den ersten nicht zurück zahlen
Dojii
Ja, das ist leider so, da gibt es keine Ausnahmen oder Härtefälle. Dein Mann hat den Job gewechselt, in dem Wissen, dass er später noch Elterngeld beziehen wird und damit ist es seine Entscheidung gewesen. Entweder er nimmt doch den einen Monat Elternzeit oder aber er geht wie bereits vorgeschlagen in diesem einen Monat mit reduzierter Arbeitszeit in Teilzeit arbeiten. Tut er beides nicht, muss er den ersten Monat zurückzahlen.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, aus einer veränderten Arbeitsplatzsituation für meinen Mann, ergeben sich für uns Fragen zum Elterngeld. Mein Mann möchte seinen derzeitigen Arbeitsplatz zum 28.02.15 kündigen und ab 01.03.15 eine neue Stelle antreten. Der errechnete Geburtstermin unseres Kindes ist der 06.02.2015. Ursprünglich haben wir für meinen Mann einen ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine berufliche Situation ist die, dass ich in den letzten 10 Jahren selbstständig war, derzeit einen auf 4 Monate befristeten Arbeitsvertrag habe und im Anschluss an die 4 Monate auf eine unbefristete Festanstellung hoffe. Können Sie mir sagen wie sich das Elterngeld berechnet, wenn ich jetzt schwanger werden würde bz ...
Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell noch Werkstudentin (30%- Stelle) und werde voraussichtlich mein Studium im Juli abschließen. Ich bin im 3-ten Monat schwanger und habe gestern mündliche Zusage für einen neuen Job ab 1.8 in Vollzeit bekommen (befristet auf 2 Jahre). Ich weiß es nicht ob ich den neuen Job annehmen soll, da ich dort nur knappe 2 ...
Hallo zusammen, Ich habe aktuell vor 9 Monate Elternteil zu nehmen. Da wir wahrscheinlich im dieser Zeit umziehen werden, muss ich leider meinen Job kündigen. Was passiert nach den 9 Monaten mit meinem Elterngeld? Läuft dies in der Pause bis zum nächsten Job weiter (bis zu 12 Monaten)? Kann man dies auch bei temporärer Arbeitslosigkeit bezi ...
Hallo Frau Bader, ich habe die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu wechseln und eine spannende neue Position zu bekommen. Ich habe Elternzeit bis zum 2ten Geburtstag meiner Tochter, bis Oktober 2020. Ich habe dafür Elterngeld plus beantragt das ich bis August 2020 bekommen werden. Angenommen ich kündige nun bei meinem Arbeitgeber endet ja auch die ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach