Moonmoth
Guten Tag, meine Tochter wird diesen Monat 1 Jahr alt. Ich habe zwei Jahre Elternzeit, habe die ersten 12 Monate Elterngeld erhalten. Mein Mann hat den 1. und 13. Lebensmonat beantragt, den 1. genommen und Elterngeld erhalten. Nun hat er kürzlich seinen Job gewechselb, sodass er den 13. Monat bei seinem alten Arbeitgeber nicht nehmen kann. Den 13. Monat kann er beim neuen Arbeitgeber aber auch nicht nehmen weil er noch mitten in der Einarbeitung ist. Da man bei unserer Elterngeldstelle nicht durchkommt, hat er dorthin eine Mail geschrieben und darum gebeten den 20. LM zu nehmen, dies wurde abgelehnt, man antwortete der späteste Zeitpunkt sei der 15. LM. Das ist Dezember. Viele Kollegen haben dort bereits seit Anfang des Jahres Urlaub eingereicht, es ist kaum möglich für meinen Mann, der eine leitende Position hat, dort spontan einen Monat zu fehlen. Können sie mit sagen welche Möglichkeiten man hat? Soweit ich informiert bin, müsste er das Elterngeld des 1. LM zurück zahlen, wenn er keinen zweiten Monat nimmt, ist das korrekt? Gibt ea die Möglichkeit durch den AG bescheinigen zu lassen, dass es aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, die Elternzeit zu nehmen, sodass er nichts zurück zahlen muss? Es steht die Befürchtung im Raum, dass der AG es nicht so toll findet, wenn mein Mann nun in seiner Probezeit auf die Elternzeit besteht, dass er womöglich nicht übernommen wird, denn er wurde in ein Projekt eingestellt, dass sehr am „brennen“ ist. Er macht einige Überstunden, um das ganze zu retten und ist eigentlich derzeit nicht abkömmlich. Was meinen Sie? Ich würde ja gerne direkt bei der Elterngeldstelle nachfragen aber die haben nur sehr beschränkte Öffnungszeiten und ich komme telefonisch einfach nicht durch. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, da hilft leider auch kein Schreiben. Er muss es so nehmen oder zurückzahlen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Das ist dumm gelaufen aber da hilft euch auch kein Schreiben vom Arbeitgeber, dein Mann bzw ihr werdet das Geld zurück zahlen müssen, einzige Möglichkeit dein Mann einigt sich darauf mit dem neuen Arbeitgeber das er arbeitet im 13 Monat ( 32 Stunden darf er) dann wird das elterngeld vom 13 Monat zwar voll angerechnet aber ihr müsstet den ersten nicht zurück zahlen
Dojii
Ja, das ist leider so, da gibt es keine Ausnahmen oder Härtefälle. Dein Mann hat den Job gewechselt, in dem Wissen, dass er später noch Elterngeld beziehen wird und damit ist es seine Entscheidung gewesen. Entweder er nimmt doch den einen Monat Elternzeit oder aber er geht wie bereits vorgeschlagen in diesem einen Monat mit reduzierter Arbeitszeit in Teilzeit arbeiten. Tut er beides nicht, muss er den ersten Monat zurückzahlen.
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