Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jobwechsel und Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Jobwechsel und Elterngeld

Kh86

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Hallo Frau Bader, ich habe die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu wechseln und eine spannende neue Position zu bekommen. Ich habe Elternzeit bis zum 2ten Geburtstag meiner Tochter, bis Oktober 2020. Ich habe dafür Elterngeld plus beantragt das ich bis August 2020 bekommen werden. Angenommen ich kündige nun bei meinem Arbeitgeber endet ja auch die Elternzeit - was passiert dann aber mit meinem halben Elterngeld was mir ja noch ein Jahr lang zustehen würde? Würde das einfach verfallen? Ich freue mich auf ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie wandeln das einfach in Basiselterngeld um und bekommen es auf einmal ausgezahlt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nein das nicht ausgezahlte Elterngeld verfällt nicht.


Felica

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In dem Moment wo du mehr wie 30 Std die Woche arbeitest, erlischt dein Anspruch auf EG. Solltest du also mehr wie 30 Std die Woche arbeiten wollen, ändere dein EG nachträglich in basis-EG. Das würde ich so oder so machen wenn du nun planst zu arbeiten. Denn solange man EG bezieht muss man jegliches Einkommen angeben. Da man aber länger EZ haben kann wie man EG bezieht, muss das nicht deckungsgleich sein. EG Plus lohnt bei jemanden der wirklich EZ hat eigentlich nur in zwei Fällen, dann wenn man schon im ersten Jahr EG wieder arbeitet oder aus steuerlichen Gründen. Für weiteren Kinderwunsch kann es gut sein 2 Monate Basis-EG in 4 EG-Plus-Monate zu nehmen weil man so die höchst mögliche Anzahl von 14 Monate EG ausklammern lassen kann beim zweiten Kind. Ansonsten hat man keinen Mehrwert wenn man EG Plus bezieht. Solltest du planen weniger wie 30 Std die Woche zu arbeiten, musst du nicht kündigen. Du holst dir einfach das OK deines AG in der Ez woanders zu arbeiten und machst dann mit dem anderen AG einen Vertrag der auf die EZ befristet ist. Oder auch darüber hinaus dann musst du eben ans rechtzeitige kündigen denken wenn du wieder zurück zum alten willst sobald die EZ endet. Solltest du dagegen feststellen, der neue ist doch besser, kannst du auch beim alten immer noch kündigen wenn die EZ endet. oder erst einmal das 3te Jahr dranhängen und dann entscheiden.


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