Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt im Beschäftigungsverbot nach Jobwechsel

Frage: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach Jobwechsel

Annika8394

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Guten Abend, ich habe zum 01.09.22 meinen Job gewechselt, bin allerdings beim gleichen Arbeitgeber geblieben (Landratsamt). Demzufolge erhielt ich Ende des Monats September das erste (höhere) Gehalt i.H.v. 2400€ Netto. Nun wurde ich Anfang Oktober schwanger. Meine Frage wäre nun, ob ich im Falle eines BV weiterhin die 2400€ bekäme oder ob der Durchschnitt gebildet wird mit dem Juli, August (je 2100€) und September Gehalt. Also folglich ca. 2200€. Vielen Dank schonmal und liebe Grüße Annika


MamaausM2

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Da es eine dauerhafte Erhöhung ist, bekommst du im BV das höhere Gehalt. Der Durchschnitt kommt nur zum Tragen wenn der Lohn in den Monaten schwankt durch Zulagen etc


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