melanie84
Hallo. Mein Sohn ist am 11.11.14 geboren. Ich habe elternzeit und elterngeld für ein jahr beantragt. Jetzt habe ich einen neuen Job in Aussicht. Was muss ich bei den Kündigungsfristen beachten? Könnte ich auch zum 10. Kündigen oder muss ich mich an die vertraglich vereinbarte Frist zum 1.oder 15.halten?
Hallo, in der Elternzeit können Sie mit den vertraglichen oder gesetzlichen Fristen kündigen. wenn Sie noch während des Eltern Geld Bezuges wieder arbeiten, wird der Lohn angerechnet. Liebe Grüße NB
desireekk
Hallo, innerh. der EZ kannst Du zu den vertrgl. genannten Kündigungsfristen kündigen. bei Dir vermutlich 1 Monate oder 4 Wochen zum 15. oder letzten des Monats . Zum exakten Ende der EZ (bei Dir der 10.11.15) hast Du DREI Monate Kündigungsfrist. HTH Désirée
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