Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jobbeginn nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Jobbeginn nach Elternzeit

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Hallo Frau Bader, im Juni nächsten Jahres endet meine 3jährige Elterzeit. Mein Wunsch ist, dann teilzeit zu arbeiten oder am besten drei Vormittage, also 12 Stunden pro Woche. Ist es sinnvoll, meinen AG jetzt schon davon in Kenntnis zu setzen? Sollte man dies schriftlich machen? Desweiteren hatte ich jetzt bei ihm angefragt, ob ich jetzt, während der Elternzeit, schon einen oder zwei Vormittage wiederkommen kann, ob er mich irgendwo gebrauchen kann. In meiner alten Stelle ( Bürojob ) ist z. Zt. nichts für mich, aber wohl im Lager zum Kommissionieren. Das mache ich gerne. Hab dazu aber jetzt einige Fragen: 1. Was ist, wenn ich merke, dass das Arbeiten doch nicht so gut funktioniert? Ich meine, unsere Tochter geht erst nächstes Jahr zum Kiga. Bin immer auf meine Mutter angewiesen. Was, wenn sie mal nicht kann? Desweiteren ziehen wir in Kürze um. Wird schon ne gewisse Umstellung fürs Kind und dann noch der neue Rhytmus... Ich befürchte, ich hab über gewisse Dinge dummerweise nicht nachgedacht. Kann ich also vielleicht mal nur probehalber arbeiten gehen, um zu sehen, wie es klappt und es sonst bis Juni doch lassen? 2. Was muss ich beachten, wenn ich jetzt wieder für ein paar Stunden im Lager arbeiten gehe? Also, ab Juni würde ich dann schon gerne wieder meine alten Tätigkeiten im Büro ausüben. Das Arbeiten während der Elternzeit an einer anderen Arbeitsstelle ändert doch nichts an meinem alten Vertrag, oder? Ich hoffe, ich hab nicht allzu peinliche oder blöde Fragen gestellt. Danke erstmal für ihre Antwort. MfG, Dani


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Dann können Sie zurück in EZ gehen 2. Es wird auf EG angerechnet - achten Sie wieter darauf, dass der Vertrag befristet ist Liebe Grüsse, NB


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