Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, seit einem 3/4 Jahr vor Beginn der EZ arbeite ich zu verkürzten Zeiten. (32 1/2 statt 40 bzw. alle 2 Wo. 38 Std.), da AG die Frist versäumt und Unterschrift bzgl. Rückkehr auf Vollzeit zu spät gefordert hat. Ist daher mit meinen jetzigen Arbeitszeiten nicht einverstanden. Habe sein Begehren auf Vollzeit nie unterschrieben. Jetzt ist die EZ um und er verlangt erneut, dass ich unterschreibe und zur 40Std. Woche zurückkehre! Ich habe nachgerechnet und festgestellt, dass ich bis auf max. 37 1/2 Std. kommen kann. Allerdings mit einer 1/2 Std. Mittag statt 1 Std. Mit der Mittagsregelung ist AG wiederum nicht einverstanden. Kann mir die Std. Mittag "aufgezwungen" werden? Muß ich unterschreiben? Im Juli gehe ich wieder in MuSchu. Bitte dringend um Antwort. Vielen herzlichen Dank
Hallo, haben Sie damals denn eine schriftl. Regelung getroffen? Was stand drin? Wenn nicht, ist im Zweifel davon auszugehen, dass erst einmal wieder Vollzeit. So, und dann haben Sie einen Anspruch auf TZ, wenn keine wichtigen betriebl. Interessen dagegenstehen (da Sie es ja schon tun, schwer zu erklären) und der Betrieb mehr als 15 AN hat. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Nein, es wurde nie schriftlich vereinbart nur mündlich. Nach einem Jahr sollte ich unterschreiben, dass ich wieder zur Vollzeit zurückkehre, habe ich aber nicht getan. Mittlerweile ist der Betrieb geschrumpft. Nur noch 5 Vollzeit + 2 Teilzeitkräfte - ich ausgenommen. Danke, mfG
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