20yvonne
Guten Morgen Frau Recht, ich benötige Ihren Rat bzgl. folgender Frage. In unserem Unternehmen erhält man jährlich immer im Juli eines Jahres eine Gehaltsanpassung (Inflationsausgleich). Dieser ist mir nicht gewährt worden mit der Begründung meines Chefs: "Du hast in den 9 Monaten Abwesenheit nichts für die Firma geleistet". Nun sagte mir die Personalabteilung, dass aufgrund des Gleichheitsgesetzes diese Prozente immer gezahlt werden. Was habe ich im nachhinein für Möglichkeiten mir dieses rückwirkend auszahlen zu lassen? Verjährt dieser Anspruch irgendwann? Gibt es vielleicht im ArbG einen Paragraphen dafür, den ich der Personlabteilung nennen kann? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo, es kommt darauf an, warum die Gehaltsanpassung erfolgt ist und ob tatsächlich alle Arbeitnehmer es erhalten haben. Wenn es ein Inflationsausgleich ist und auch so bezeichnet wird, haben Sie ein Anspruch. Bekommen ist nur bestimmte Mitarbeiter aufgrund bestimmter Leistung dann nicht. Liebe Grüße NB
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