Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

RÜCKKEHR VON DER ELTERNZEIT OHNE GLEICHWERTIGE STELLE

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: RÜCKKEHR VON DER ELTERNZEIT OHNE GLEICHWERTIGE STELLE

Katkatkat

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Ich muss nochmal eine Frage öffnen. Ich wollte als Kitaleitung zurück aus der Elternzeit, eine gleichwertige Stelle mindestens was das Gehalt angeht. Ich habe keine Arbeitszeiten meinerseits geändert und würde wieder wie vor Elternzeit mit 100 Prozent einsteigen. Träger hat jedoch meine Stelle unbefristet weitervergeben und eine andere gleichgestellte ist nicht frei. Ich habe schon gesagt ich arbeite als Erzieherin, wenn sie das wollen aber ich unterschreibe keinen neuen Vertrag bzw. Verzichte nicht auf mein Leitungsgehalt. Trotzdem habe ich den Nachteil im Tätigkeitsbereich herabgestuft zu sein und kann mir meine Arbeitszeit nicht mehr selbst einteilen. Jetzt stellt Träger mich vor die Wahl mit einer Änderungskündigung, entweder wieder als Erzieherin im Gruppedienst mit Erziehergehalt oder Kündigung. Wenn der Träger so agieren kann wozu dann überhaupt Anspruch auf gleichwertige Stelle. Meine Frage, wie soll ich reagieren. Ich möchte die Stelle behalten, da für mich Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie haben grundsätzlich nach der Rückkehr aus der Elternzeit einen Anspruch auf eine gleichwertige Stelle laut Vertrag. Wenn der Arbeitgeber eine derartige Stelle nicht hat, kann er eine Änderungskündigung aussprechen. Hierbei hat er jedoch die soziale Auswahl zu beachten. Das bedeutet, er muss alle Kindergartenleiterinnen miteinander nach den Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten vergleichen. Im Ergebnis bedeutet das, dass er einer 25-jährigen allein stehenden Mitarbeiterin er kündigen muss als einer anderen, die 50 ist, 20 Jahre im Betrieb und zwei Kinder hat. Wenn er die soziale Auswahl beachtet hat, darf er kündigen. Liebe Grüße NB


Katkatkat

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ZUSATZ: es ist ein sehr grosser Betrieb!


cube

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Da die Kita sich ja trotz Rechtslage quer stellt, solltest du dir einen Anwalt nehmen. Wenn vorhanden, an den Betriebsrat wenden.


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