Glückszwerg
Hallo Frau Bader, Wir, mein Mann und ich haben uns gemeinsam entschieden fürs Kind dazu sein und dafür in Teilzeit zu arbeiten. Ich habe deshalb meine Elternzeit verkürzt und kann ab Juni wieder für 2 Tage ins Berufsleben zurück. Leider wurde jetzt mein Mann wg. gesundheitliche Gründen arbeitslos (darf/soll nicht mehr Berufskraftfahrer sein). Ist ab April dann auch Zuhause. Soll er sich jetzt beim Arbeitsamt als nur Teilzeit arbeitslos melden? So dass er die 2 Tage für unser Kind da ist. Oder kann ihn das Arbeitsamt verpflichten eine Vollzeitstelle oder Schulungen usw anzunehmen. Wenn eine Teilzeitmeldung möglich ist, die dann jetzt gleich machen oder erst ab Juni? Ist jetzt glaub ziemlich verwirrend was ich geschrieben habe, bitte melden wenns unverständlich ist. Freue mich auf Ihre Antwort. Tinchen
Hallo, 1. Sie hätten besser TZ in EZ beantragt 2. Ja, kann er bekommt dann aber weniger ArbGeld 1 - und verringert seine Chance auf einen neuen Job. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Tinchen, für 2 Tage pro Woche arbeiten, hättest du doch die Elternzeit nicht verkürzen müssen. Das wäre mit Teilzeit in Elternzeit problemlos möglich gewesen. Man kann in Elternzeit bis zu 30 h/wo Teilzeit arbeiten und die Vollzeitstelle bleibt erhalten, Kündigungsschutz hättest du auch gehabt. Dein Mann kann sich arbeitslos melden, d.h. er muss sich arbeitssuchend melden und kann dabei angeben, das er nur bis zu 30 h/Wo zur Verfügung steht. Das ALG1 wird dann aber auch dementsprechend niedriger ausfallen.
Colien07022004
Das kann dein Mann aber er bekommt sein ALG1 dann auch entsprechend gekürzt. Lg
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