Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

teilzeit arbeitslos

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: teilzeit arbeitslos

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hallo ich habe da mal eine frage zur arbeitslosigkeit. Ich habe mich jetzt arbeitslos gemeldet von 14 uhr bis 19 uhr weil ich erst dann eine betreuung für meine tochter (2 1/2 jahre)habe. nun hat mir ein bekannter gesagt wenn das arbeitsamt mir eine schulung aufs auge drückt die vormittags ist dann muß ich die annehemen. ist das richtig? aber für vormittags habe ja keine betreuung. danke für ihre hilfe mfg engelchen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, Sie haben sich ja nur für diese Zeit arb. gemeldet u erhalten auch nur anteilig Leistungen. Gruß, NB


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