Mandy_123
Hallo, Also hier mal die Kurzfassung: Ich würde gerne nach dem Mutterschutz 10 Monate Elterngeld beantragen und mein Freund gerne die restlichen 4 Monate nehmen. Ist das möglich oder ziehen die automatisch die Mutterschutz-Monate so mit ein das er nurnoch 2 nehmen kann? Grüße Mandy
Hallo, die Monate MG-Bezug werden immer angerechnet Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Mutterschutzgeld wird IMMER auf das EG angerechnet, und wenn Du als Mutter Mutterschutzgeld beziehst, dann ziehen die das auch IMMER ab - nur wenn Du mehr EG als Mutterschutzgeld bekommst, dann bekommst Du in der Zeit auch EG. Sowas wie: "Naja, dann beantrage ich das EG eben erst nach dem Mutterschutz." bringt nichts, die Monate werden AUF JEDEN FALL bei der Mutter angerechnet. Wenn Du NACH dem Mutterschutz 10 Monate EG beziehen willst, dann kann Dein Partner nur noch 2 Monate beziehen. Dennoch kann er 4 Monate EZ machen - nur eben 2 davon "unbezahlt". LG Sabine
Mandy_123
Hallo, Danke für die schnelle Antwort. So ist das mit "Vater Staat" erst was von 14 Monaten erzählen und dann bekommt man die als "normaler" Berufstätiger garnicht wirklich. Grüße Mandy
Andrea6
Dein Unmut ist unverständlich: das Elterngeld ist gewissermaßen Einkommensersatz, aber im Mutterschutz gibt es gar keine Einkommenseinbuße. Darüber hinaus gibt es nun ja genügend unabhängig Tätige, die das Elterngeld ab Geburt gut gebrauchen können.
Mandy_123
Hallo, nicht falsch verstehen ich ärgere mich nicht darüber wenn es so ist, ist es so. der Gesetzgeber sollte es dann nur nicht groß mit "14 Monate für beide Elternteile Elterngeld" anpreisen wenn es doch nicht so ist (im direkten Bezug auf das EG sind es dann nunmal nur max. 12 Monate für beide). Grüße Mandy
Sternenschnuppe
Das Mutterschaftsgeld sind 100% Lohn, das Elterngeld nur 67%. 14 Monate Elterngeld ab Geburt, so steht es überall. Würest Du lieber nur ie 67% haben in den ersten 2 Monaten ?
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