Zaubermaus1985
Sehr geehrte Frau Bader, auch ich komme mit dem BEEG nicht ganz klar. Ich muss leider ein bisschen ausholen: Bei meinem Chef hatte ich letztes Jahr eine Elternzeit für 2-3 Jahre beantragt. Er hat es dann abgelehnt und meinte „Ein Jahr müsste reichen. Sollte ich es wirklich benötigen, könnte man es dann ohne jegliche Probleme verlängern“. Er hat mich so lange bequatscht und ich bekam nur 1 Jahr, natürlich durch den Aufsichtsrat der 3 Kommunen abgesegnet. Mein Chef ist sehr kollerisch und es war für mich schon schlimm genug ihm die Schwangerschaft zu „beichten“. Dann war ich ehrlich gesagt sehr froh, dass ich weg war, denn seine extremen Launen hab ich nicht mehr ausgehalten. Jetzt hab ich gelesen, dass es in Wirklichkeit gar nicht so einfach ist, die Elternzeit von einem Jahr auf zwei Jahre zu verlängern. Hat er mir mit Absicht so einen Mist erzählt, weil er wusste, dass das nicht ohne seine Zustimmung geht? Muss ich mir jetzt einen Anwalt suchen, der mich bei der Verlängerung der Elternzeit unterstützt? Mit ihm zu reden ist sinnlos, denn ich weiß wie das Gespräch ausgehen wird. Zumal stehen über ihm noch 3 Kommunen, die auch möchten, dass ich nach dem einen Jahr wieder komme. Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich machen soll bzw. welche Möglichkeiten ich habe. Ich möchte in keinem Fall mein Kind in eine Kita geben. Ich wollte von Anfang an für mein Kind da sein und es selbst erziehen. Hinzu kommt dass wir uns noch ein zweites Kind wünschen. Da wäre es doch blöd, wenn ich für 1 Jahr arbeiten gehe und dann sag „Ätsch bätsch bin schon wieder schwanger“. Meine Schwangerschaftsvertretung wurde dann gekündigt und er kann sich eine Neue suchen. Vielleicht haben Sie ja ein paar Tipps was ich machen kann. Vielen herzlichen Dank im Voraus! Liebe Grüße Melanie
Hallo, wenn Sie tatsächlich nur ein Jahr beantragt haben, ist eine Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Da hilft Ihnen auch kein Anwalt. ich würde zum Arbeitgeber gehen und es versuchen. Etwas anderes bleibt Ihnen nicht übrig. Lieben Gruß, NB
Jojo35
Eine Verlängerung der Elternnzeit ist nur mit Zustimmung des AG möglich, d.h. Man muss einen Antrag stellen und der AG kann, muss aber nicht zustimmen. Wobei die Ablehnung bei einer Verlängerung aus wichtigen Gründen (z.B. schwere Erkrankung des Kindes) nicht einfach so möglich ist. Der AG muss seine und die Interessen des Mitarbeiters abklären.... Ich würde mir im besagten Fall tatsächlich den Rat eines Anwalts einholen. MfG
SumSum076
Gibt es eine Stelle, von der du dir mal das übliche Verfahren dazu schildern lassen kannst? Ich habe von einigen AG gehört, die tatsächlich bei der Erstanmeldung die Festlegung nur für 1 Jahr fordern (mehr Flexibilität und Familienfreundlichkeit für den AN) und daher noch schwerer die Verlängerung ablehnen können. Hast du deinen "2-3 Jahre"-Antrag von damals noch? Und auch die Ablehnugn? Und ganz ehrlich...bei so einem "schweren Miteinander" wärs mir egal, wenn ich auch nur 3 Monate (oder 6 oder 12 usw) nach der EZ wieder arbeiten ginge und dann wieder durch Schwangerschaft ausfallen würde. Gruß Sabine
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