Stefffilein82
Hallo Fr. Bader, ich bin Angestellte und habe am 12.07.13 geheiratet. Ab September 2013 wurde mein Gehalt in der Steuerklasse III berechnet. Am 25.02.2014 beginnt mein Mutterschutz. Wie kann ich den Februar 2013 bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigen lassen, damit ich 6 Monate in der Steuerklasse III war und somit mein Elterngeld mit Steuerklasse III berechnet wird? Vielen Dank für Ihre Mühen! Stefffilein82
Hallo, Soweit sich jedoch eines der Abzugsmerkmale (z. B. die Steuerklasse) im Bemessungszeitraum geändert hat, ist das Merkmal maßgeblich, das im Bemessungszeitraum in der überwiegenden Zahl der Monate mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gegolten hat. Galten die Abzugsmerkmale in der gleichen Zahl der Monate, wird das Merkmal zugrunde gelegt, das zuletzt galt. Gezählt wird rückwirkend ab Geburt. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Da der Mutterschutz vor der Geburt freiwillig ist fällt mir nur eine Lösung ein. Du gehst erst ab 01.03. in den Mutterschutz. Rechtlich dürfte das kein Problem sein, da wie gesagt vor der Geburt keine Pflicht besteht in den Mutterschutz zu gehen.
SumSum076
Ich les überall, dass die Steuerklasse genommen wird, die man am längsten hatte, also min. 7 Monate lang.... Gruß Sabine
Tanja2255
Ja das geht, kannst du hier nachlesen http://www.steuerklassen.com/elterngeld-und-steuerklasse-wichtige-regelungen/ Lg
SumSum076
Auch in dem Link steht das mit den 7 Monaten... Gruß Sabine
Tanja2255
Klar, da steht aber auch, dass man das Mutterschaftsgeld zur Berechnung dazu nehmen Kann, was bei ihr 7 Monate ergeben würde, wenn ich nicht schief rechne...
Sternenschnuppe
Bliebe noch bis eine Woche vor Geburt zu arbeiten um die 7 Monate zu vollenden ?
Stefffilein82
Hallo! Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Ich hab nochmal selber im Internet recherchiert. Auf der Seite der Stiftung Warentest wurde die Problematik eigentlich meiner Meinung nach ganz gut beschrieben und auch gelöst. http://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/ Ich möchte auf die Ausklammerung des Mutterschutzmonats Februar verzichten. Somit wird vom 25.02. - 28.02. kein Gehalt berücksichtigt, ich hätte aber die Steuerklasse III für mein komplettes Elterngeld. Nur will nach telefonisch Auskunft davon meine Elterngeldstelle nichts wissen!?! Woher kann ich für die Elterngeldstelle rechtlich verwertbare Unterlagen bekommen, dass es möglich ist auf die Ausklammerung einzelner Mutterschutzmonate zu verzichten? Falls dies nicht möglich ist, würde ich auch auf 4 Tage Mutterschutz verzichten, wenn dies wirklich was bringt, nur müsste ich das bald meinem Arbeitgeber mitteilen. Vielen Dank Steffi
SumSum076
Dann such im Internet mal nach den Richtlinien zum BEEG 2013. Da steht einiges drin! Gruß Sabine
SumSum076
Also zur Steuerklasse hab ich in den Richtlinien das gefunden (6 Monate reichen also) Seite 147, zu 2c.3.2.2 Vorrang der Angabe mit der überwiegenden Geltung im Zeitverlauf (Satz 2). Da steht drin: "Wenn die abweichende Angabe und die Angabe in der letzten Lohn- und Gehaltsbescheinigung in gleichem Umfang gegolten haben, gilt die Angabe in der letzten Lohn- und Gehaltsbescheinigung des maßgeblichen Betrachtungszeitraumes." Angabe kann dabei übersetzt werden mit Steuerklasse. FÜR DIE ELTERNGELDSTELLE: Für die Ausklammerung der Mutterschutzzeiten (auch einzelne Monate): Seite 124, "2b.1.2.2 Verzicht auf Ausklammerung" Dort heißt es: "Die berechtigte Person kann allerdings auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 verzichten" mit Gerichtsurteil: BSG-Urteil vom 18.08.2011, AZ B 10 EG 7/10 R Gruß Sabine
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