nela1806
1. Ich möchte 1 Jahr Elterngeld beantragen und gleich nach der Geburt.Ich bekomm ja noch 8 Wochen danch Mutterschaftsgeld. D.h. ich muss ab den Geburtsdatum eintragen und bis ein Tag vor dem ersten Geburtstag oder? 2. Ist das dann auch so bei dem Elternzeitantrag beim Ag auch so mit dem Datum wie oben genannt, auch wenn man noch vom AG ein Teil im Mutterschutz bezahlt bekommt? Sonst bekomm ich ja 2 Monate kein Geld wenn ich Elternzeit erst nach Mutterschutz nehme. 3. Ich nehme ja die ersten 12 Monate Elterngeld und -zeit in Anspruch und mein Partner die 2 Monate danach. Bleiben es bei mir trotzdem noch 67% EG vom Nettolohn oder wird es dann noch weniger? Danke im voraus und noch ein gesundes neues Jahr Nela80
Hallo, 1. Genau. Sie bekommen es also praktisch 12 Mo-MG 2. Ja. Wenn man sich aber wenigeer als 2 Jahre festlegt, hat man keinen Anspruch auf verlängerung 3. www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB
Sonni74LS
1. Es zählen immer die Lebensmonate des Kindes beim Elterngeld... also unbedingt ab Geburt für 12 Monate eintragen... oder beim Splitting 24 Monate, dann bekommst Du das Elterngeld je zu 50% 24 Monate lang. Lohnt sich aber nur, wenn man vorher ein Super-Netto-Gehalt hatte. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Will heissen, die ersten zwei Lebensmonate erhälts du kein oder fast kein Elterngeld.. bei mir waren es im ersten LM 0 EUR und im zweiten LM knappe 100 EUR. 2. Deinen Brief zur "Inanspruchnahme der Elternzeit" schickst du in der ersten Woche nach der Geburt umgehend zum AG. Das hat nix mit dem Geld zu tun. Dort schreibst Du rein, wie lang du Elternzeit nehmen möchtest. Du musst das nicht beim AG beantragen, es ist kein Antrag, sondern dein gutes Recht gem. BEEG. Du erhälst in den ersten zwei Lebensmonaten dein Mutterschutzgeld zzgl. Zuschuss vom AG unabhängig von deinem Elternzeitantrag. 3. Denke daran, wenn Du nur 12 Monate Elternzeit in Anspruch nimmst, verzichtest Du automatisch auf die weiteren 24 Monate, es steht dir ja Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres deines Kindes zu. Willst Du das wirklich? Das Elterngeld hat mit der Elternzeit nix zu tun. Du erhältst natürlich dein Elterngeld für die 12 Monate. Dein Partner erhält dann sein Elterngeld für die 2 Vätermonate. Konnte ich ein bisschen helfen? Ich hoffe, es war nicht zu wirr ausgedrückt. Sonni
Schmutzfink
kann dir nicht alles beantworten, aber folgendes: solange du mutterschaftsgeld bekommst, kannst du kein EG bekommen. Das heißt also für dich: die 8 Wochen nach der Geburt hast du deinen Lohnersatz in Form von MG, danach geht das EG los. Du beziehst also nur 10 Monate EG. Du wirst aber im Formular extra danach gefragt ob du MG beziehst, also würden dir die schon sagen wenn du was falsch einträgst. Wie hoch ist dein EG: Das EG berechnet sich aus dem durchschnittlichen BEREINIGTEM Nettoeinkommen der 12 Monate vor Beginn der Schutzfrist. Bereinigt heißt soweit ich weiß, dass du alle Sozialabgaben (Rentenversicherung, Kranken-V etc.) noch abziehen musst, und 76 € nochwas Werbekostenpauschale (also 920 Euro vom Jahreseinkommen). Rechenbeispiel (ich bin Werkstudentin deswegen kann ich dir nur ein Bsp. mit RV geben): 700 Euro Nettolohn - 10% Rentenversicherung - 76 € Werbekosten = 554 € In die Berechnung fließen also nicht die 700 Euro, sondern nur die 554 ( :-( ) Vom Durchschnitt bekommst du dann 67%. Liegt der Durchschnitt unter 1000 €, bekommst du pro 20 € Schritt 1% mehr. Ist dein Durchschnitt also 980 € bekommst du 68%. hoffe das hilft dir ein wenig.
SumSum076
Und ich versuchs mal mit kurzen Antworten: 1.) Ja, Geburtsdatum und Tag vorm 1. Geburtstag. 2. ) Ja, beim AG gelten die gleichen Zeiten. Mutterschaftsgeld bekämst du auch, wenn du deine Elternzeit erst nach dem MuSchu anfangen lassen würdest! 3. ) Ja, es bleibt für die 12 Monate bei deinem Elterngeld von ca 65-67%, egal ob dein Mann Elterngeld beantragt. Und zur Erklärung: Die Mutterschutzzeit wird auf die Elternzeit angerechnet, wenn beides direkt aufeinander folgt. Das gilt auch, wenn du dazwischen Urlaub nehmen würdest. Es gibt einen kleinen Unterschied, ob du Elternzeit bis zum 1. Geburtstag machen möchtest oder bis zB 8 Wochen nach dem 1. Geburtstag. Im ersten Fall schreibst du es so, wie du es schon vorgeschlagen hast! Im zweiten Fall, schreibst du "1 Jahr ab Mutterschutz". In diesem zweiten Fall hast du aber nicht nur 12 Monate Elternzeit verbraucht, sondern eben 12 Monate und 8 Wochen! Am einfachsten ist es, wenn man die konkreten Daten reinschreibt, also Elternzeit von (zB) 04.01.2012 bis 03.01.2013. Gruß Sabine
nela1806
@Sonni74LS ja aber wenn ich elternzeit für2 jahre angebe kriege ich kein geld in den 2.jahr und eg möchte ch schon nur 1 jahr weil das für 2jahre ganz schön wenig ist
Sonni74LS
@nela1806: Okay, dann gibt es nur Elterngeld für 1 Jahr... ist verständlich, wenn das Splitting sich nicht lohnt... aber Du darfst ja ohne Probleme wieder Geld verdienen und gleichzeitig in Elternzeit sein (bis zu 30 Std. in der Woche darfst du dann ja arbeiten). Ich wollte ja nur drauf hinweisen, dass wenn Du von Anfang an nur 12 Monate Elternzeit nimmst automatisch auf weitere Elternzeit für dein Kind verzichtest. Gibst Du aber 24 Monate Elternzeit an und arbeitest einfach nach den ersten 12 Monaten wieder auf verringerte Stundenbasis dann kannst Du im Notfall noch 1 Jahr Elternzeit an die 2 Jahre mal dran hängen, falls Dein Kind Dich braucht. Ansonsten wirft man doch die Möglichkeit der Elternzeitverlängerung einfach in die Tonne. Ich kenne Kolleginnen, die nur 9 Monate Elternzeit nach der Geburt genommen haben und dann sofort wieder 40 Std. die Woche arbeiten sollten, auf Ihre Elternzeit verzichtet haben und der AG hat auch keine weitere Elternzeit gewährt. Das wollte ich nicht erleben und habe gleich 24 Monate genommen und werde auch noch das letzte Jahr anhängen... gleichzeitig gehe ich seit dem 1. Geburtstag meines Kindes wieder arbeiten. So... Text ist jetzt leider etwas lang geworden... sorry dafür. :-) Guck doch einfach mal, wie es für Dich am besten passt. LG, sonja
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