Ist das Beschäftigungsverbot noch gültig, wenn der Betrieb schließt ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist das Beschäftigungsverbot noch gültig, wenn der Betrieb schließt ?

Hallo Frau Bader, aktuell bin ich in der 11 SSW. Am Wochenende kam ein schreiben vom Gewerbeaufsichtsamt das mein Arbeitgeber einen Antrag auf Aufhebung des Kündigungsschutzes beantrag, wegen Betriebsschließung. Da ich aber ein Beschäftigungsverbot vom Gynäkologen für meine Betrieb ausgestellt bekam, ist meine Frage ist das Verbot dann nach der Betriebsschließung noch gültig? Das Arbeitsamt fühlt sich erst zuständig wenn diese Frage geklärt ist. Das Verbot ist ausgestellt bis zum Beginn des Mutterschutzes, aber es wird halt auch der Betrieb im schreiben genannt. Wie ist hier die Rechtslage? Liebe Grüße Verena

von verena14 am 15.02.2022, 11:43



Antwort auf: Ist das Beschäftigungsverbot noch gültig, wenn der Betrieb schließt ?

Hallo, wesentliche Frage ist der Grund vom BV. Wenn es als indiv. BV vom FA ausgesprochen wurde, kommt es darauf an, ob es am Betrieb lag (zB Mobbing) oder ein gesundheitliches Problem vorliegt. Bei ersterem kann es aufgehoben werden, bei letzterem nicht. Dann haben Sie ein Problem, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2022



Antwort auf: Ist das Beschäftigungsverbot noch gültig, wenn der Betrieb schließt ?

Kommt auch auf den Grund an für ein BV.

von Suomi am 15.02.2022, 11:58



Antwort auf: Ist das Beschäftigungsverbot noch gültig, wenn der Betrieb schließt ?

Wenn der Betrieb nicht mehr existiert kann er sich ja schlecht bezahlen

von Meyla am 15.02.2022, 12:57



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