Mitglied inaktiv
Ich befinde mich noch in der Elternzeit und bin nun wieder schwanger. Ich würde gerne wissen, wann der Arbeitgeber spätestens über die erneute Schwangerschaft ínformiert werden muss (diese neue Schwangerschaft war nicht geplant und ist relativ schnell auf die erste erfolgt, aus diesem Grund muss ich selbst erst mal richtig damit klar kommen). Können Sie mir auch sagen, wie mir zwei Kinder bzw. die Elterzeiten hierfür auf die Rente angerechnet werden? Muss ich selbst hier irgendwie aktiv werden und eine Meldung machen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße Anja
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Für jedes Kind werden 3 J. für die Rente angerechnet. Gruß, NB
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