Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin flugbegleiterin bei einer privaten Firma,bin jetzt im 4.Monat und darf natürlich nicht mehr fliegen,gesundheitlich gehts mir auch sein der SS nicht mehr so gut. Meine Firma ist verpflichtet mir eine andere beschäftigung zu suchen das kann Sie aber nicht weil Sie selber seit letztem Monat auf Kurzarbeit gegangen sind und für mich nicht zu tuen gibt, ich müsste ins Büro um mir die Wände anzuschauen und würde durch die Kurzarbeit automatisch die Hälfte meines gehaltes nur noch bekommen(ca.500 Eur.) davon kann ich nicht leben, die Firma hat mir vorgeschlagen ein individuelles beschäftigungsverbot sich zu holen, jetzt war ich schon bei 2 FA und die weigern sich mir ein Verbot auszuschreiben ohne irgendwelcher Begründung,ich weiß nicht mehr weiter, können Sie mir da helfen, was muss passieren damit man ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt kriegen kann, die anderen Mädels in meiner Firma haben ein ohne Probleme bekommen liegt es an den FA oder was mache ich falsch! LG Anna
Hallo, fliegen dürfen Sie nicht, aber auf dem Boden eingesetzt werden. Als SChwangere sind Sie nicht vor Kurzarbeit geschützt. Ein indiv. BV setzt eine Gefahr für Mutter u Kind am Arbeitsplatz voraus-das ist es ja nicht, das Problem ist die Kurzarbeit. Wenn Sie doch noch ein indiv. BV bekommen gilt:Verdienstkürzungen, z.B. durch Kurzarbeit, bleiben hingegen bei der Berechnung außer Betracht. Ihr Arbeitgeber muss also weiterhin vom höheren Verdienst ausgehen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, da ich heute einen indiv.Beschäftigungsverbot bekommen habe gleichzeitig aber einen Brief der firma das ab den 1.2.09 die auf kurzarbeit gehen,vom welchen Gehalt kan ich jetzt ausgehen, von dem vollen oder durch die kurzarbeit 50%???? Lg Anna
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