Ippets
Guten Tag, meine Chefin "terrorisiert" unsere Abteilung (reine Bürotätigkeit, derzeit wieder im Homeoffice) schon immer, jetzt wo ich meine Schwangerschaft (SSW15) verkündet habe, wird es fast noch schlimmer. Obwohl sie weiß, dass ich unter starker Übelkeit und Schwindel leide, drückt sie mir alle Themen rein, die ich noch fertig machen soll. Ich bin einfach total gestresst, liege nachts wach und grüble und kann Stunden nicht einschlafen. Sie meinte gleich, wenn ich mal während der Schwangerschaft krank bin, soll ich doch bitte trotzdme etwas arbeiten und sie könne mich zwar dazu nicht zwingen, aber darum bitten. Ich solle ihr auch immer sagen, was ich genau habe, damit sie alles besser abschätzen kann. Das sind beides Sachen, die sie eigentlich gar nicht darf. Aber sie kümmert das nicht, hat mich auch in der SSW9 gefragt, ob ich schwanger bin. Daher meine Frage, muss in einem individuellen Beschäftigungsverbot der Grund drin stehen? Ich möchte auf keinen Fall, dass psychsiche Belastung drin steht. Vielen Dank und Grüße
Hallo, man muss unterscheiden: Übelkeit, Schwindel -> AU Mobbing -> ind. BV Alleine nach Ihrer Beschreibung kann ich aber kein Mobbing erkennen. Sie sind arbeitsfähig oder nicht. Im BV muss ausführlich der Grund stehen. Dass Ihre Chefin möchte, dass Sie die Arbeit machen ist kein Grund. Lieeb Grüße NB
Mitglied inaktiv
In einem BV steht immer der Grund.... Es kann auch vom AG angezweifelt werden
cube
Ja, das BV muss begründet werden. Natürlich sollte der AG oder Vorgesetzte Rücksicht nehmen - andererseits bist du entweder arbeitsfähig oder eben nicht. Wenn dir so übel/schwindelig ist, wäre eine AU sicher der richtige Weg. Die Frage nach der Schwangerschaft darf sie stellen - du musst aber nicht wahrheitsgemäß oder überhaupt darauf antworten. Ebenso darf sie fragen, welches Problem du gerade hast - du musst aber abicht darauf antworten. Als Vorgesetzte habe ich selbstverständlich meine MA´s gefragt, was sie bedrück oder ob sie nicht ganz fit wären, wenn ich diesen Eindruck hatte. Und zwar auch genau aus dem Grund, abschätzen zu können, ob ich sie besser nach Hause schicke, nur mit leichten Aufgaben betraue, ihr helfen kann/muss etc. Das hat etwas mit Fürsorge zu tun. Willst du das komplett umgehen, weil du den Eindruck hast, es dient hier eher keinem guten Zweck, solltest du dich eben um eine entsprechende AU bemühen. Kein AG hat etwas davon, einen MA im Büro zu haben, der dann aber gar nicht voll eingesetzt werden kann. Bzw. ich mich eben nicht darauf verlassen kann, dass er heute Aufgabe x auch tatsächlich bewältigen kann. Evt überdenkst du auch nochmal deinen Eindruck davon, ob das wirklich alles nur dazu gedacht ist, dich unter Druck zu setzen?
Ippets
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Rein theoretisch, würde der Arzt dann wortwörtlich "wegen Mobbing" in ein BV Attest schreiben? Das hätte ja dann auch weitere disziplinare Maßnahmen zur Folge.
mellomania
das was du beschreibst ist kein mobbing. du bist schon im homeoffice, und im homeoffice ein bv zu erhalten ohne jeglicher gefahr ausgesetzt zu sein...naja. der AG kann das bv auch anzweifeln und prüfen lassen. von daher wäre, wenn dir übel ist und du gar nicht arbeiten kannst, eine krankmeldung der richtige weg.
Ähnliche Fragen
Ich bin in der 15. SSW und nach einem Gespräch mit meiner Ärztin lehnte diese ein Beschäftigungsvberbot in meinem Fall und "bot" mir lediglich eine Krankschreibung an. Bei mr wurde vor meiner 1. SS in 2001 eine APC-Resistenz (erhöhte Thromboseneigung) festgestellt. Diese ist bei mir normalerweise nicht behandlungsbedürftig. Jetzt muss ich jedoch b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage, ich habe meine 100% Stelle in 40% Bürojob und 60% Arbeit am Patienten aufgeteilt. Nun bin ich in der 8. SSW und dieses Thema beschäftigt mich. In meiner Abteilung würde es mit vorhergehenden Schwangeren so gestaltet, das sie ein individuelles BV bekamen und ihre Arbeitszeit auf 60% reduziert wurde. W ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde vor meiner Schwangerschaft aufgrund von Panik und Depression krank geschrieben. Jetzt bin ich in der 11. SSW. Allein der Gedanke daran, dass ich wieder arbeiten muss, verursacht bei mir, das es mir psychisch schlechter geht, ich Schlafstörung bekomme, meine Schwangerschaftsübelkeit zunimmt und ich vermehrt Unt ...
Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit