Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ind. Beschäftigungsverbot - Büro

Frage: Ind. Beschäftigungsverbot - Büro

Ippets

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Guten Tag, meine Chefin "terrorisiert" unsere Abteilung (reine Bürotätigkeit, derzeit wieder im Homeoffice) schon immer, jetzt wo ich meine Schwangerschaft (SSW15) verkündet habe, wird es fast noch schlimmer. Obwohl sie weiß, dass ich unter starker Übelkeit und Schwindel leide, drückt sie mir alle Themen rein, die ich noch fertig machen soll. Ich bin einfach total gestresst, liege nachts wach und grüble und kann Stunden nicht einschlafen. Sie meinte gleich, wenn ich mal während der Schwangerschaft krank bin, soll ich doch bitte trotzdme etwas arbeiten und sie könne mich zwar dazu nicht zwingen, aber darum bitten. Ich solle ihr auch immer sagen, was ich genau habe, damit sie alles besser abschätzen kann. Das sind beides Sachen, die sie eigentlich gar nicht darf. Aber sie kümmert das nicht, hat mich auch in der SSW9 gefragt, ob ich schwanger bin. Daher meine Frage, muss in einem individuellen Beschäftigungsverbot der Grund drin stehen? Ich möchte auf keinen Fall, dass psychsiche Belastung drin steht. Vielen Dank und Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man muss unterscheiden: Übelkeit, Schwindel -> AU Mobbing -> ind. BV Alleine nach Ihrer Beschreibung kann ich aber kein Mobbing erkennen. Sie sind arbeitsfähig oder nicht. Im BV muss ausführlich der Grund stehen. Dass Ihre Chefin möchte, dass Sie die Arbeit machen ist kein Grund. Lieeb Grüße NB


Mitglied inaktiv

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In einem BV steht immer der Grund.... Es kann auch vom AG angezweifelt werden


cube

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Ja, das BV muss begründet werden. Natürlich sollte der AG oder Vorgesetzte Rücksicht nehmen - andererseits bist du entweder arbeitsfähig oder eben nicht. Wenn dir so übel/schwindelig ist, wäre eine AU sicher der richtige Weg. Die Frage nach der Schwangerschaft darf sie stellen - du musst aber nicht wahrheitsgemäß oder überhaupt darauf antworten. Ebenso darf sie fragen, welches Problem du gerade hast - du musst aber abicht darauf antworten. Als Vorgesetzte habe ich selbstverständlich meine MA´s gefragt, was sie bedrück oder ob sie nicht ganz fit wären, wenn ich diesen Eindruck hatte. Und zwar auch genau aus dem Grund, abschätzen zu können, ob ich sie besser nach Hause schicke, nur mit leichten Aufgaben betraue, ihr helfen kann/muss etc. Das hat etwas mit Fürsorge zu tun. Willst du das komplett umgehen, weil du den Eindruck hast, es dient hier eher keinem guten Zweck, solltest du dich eben um eine entsprechende AU bemühen. Kein AG hat etwas davon, einen MA im Büro zu haben, der dann aber gar nicht voll eingesetzt werden kann. Bzw. ich mich eben nicht darauf verlassen kann, dass er heute Aufgabe x auch tatsächlich bewältigen kann. Evt überdenkst du auch nochmal deinen Eindruck davon, ob das wirklich alles nur dazu gedacht ist, dich unter Druck zu setzen?


Ippets

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Rein theoretisch, würde der Arzt dann wortwörtlich "wegen Mobbing" in ein BV Attest schreiben? Das hätte ja dann auch weitere disziplinare Maßnahmen zur Folge.


mellomania

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das was du beschreibst ist kein mobbing. du bist schon im homeoffice, und im homeoffice ein bv zu erhalten ohne jeglicher gefahr ausgesetzt zu sein...naja. der AG kann das bv auch anzweifeln und prüfen lassen. von daher wäre, wenn dir übel ist und du gar nicht arbeiten kannst, eine krankmeldung der richtige weg.


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