Frage:
Beschäftigungsverbot im Büro
Hallo Frau Bader,
ich habe folgende Frage, ich habe meine 100% Stelle in 40% Bürojob und 60% Arbeit am Patienten aufgeteilt.
Nun bin ich in der 8. SSW und dieses Thema beschäftigt mich. In meiner Abteilung würde es mit vorhergehenden Schwangeren so gestaltet, das sie ein individuelles BV bekamen und ihre Arbeitszeit auf 60% reduziert wurde.
Wie könnte das nun in meinem Fall aussehen, wäre ein individuelles BV möglich?
Was habe ich für Möglichkeiten? Denn ich merke jetzt schon, dass bei zu langem Sitzen sich meine Leistenschmerzen verstärken.
von
Märzensonnen
am 02.05.2018, 14:56
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot im Büro
Hallo,
nach dem neuen Mutterschutzgesetz muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsprüfung vornehmen. Er muss Sie dann so einsetzen, dass es schwangerengerecht ist.
Grundsätzlich ist eine sitzende Tätigkeit, bei der man auch mal aufstehen kann, nicht zu beanstanden. Aber das muss man im Einzelfall sehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.05.2018
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Beschäftigungsverbot im Büro
Einen Rechtsanspruch hat man nur auf eine mutterschutzgerechte Tätigkeit, im Idealfall zum vertraglich vereinbarten Arbeitsumfang. Ob die Indikation für ein anteiliges Beschäftigungsverbot gegeben ist, kann nur der behandelnde Arzt entscheiden.
Mitglied inaktiv - 02.05.2018, 15:14
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Beschäftigungsverbot im Büro
ob deine arbeit mutterschutzrechtlichen ansprüchen genügt, muss dein AG im rahmen einer gefährdungsbeurteilung entscheiden. wenn nicht, muss er den arbeitsplatz und die arbeit so gestalten, dass es passt. dir z.b. längere pausen gönnen etc. aber du bist erst 8. woche! ob ein langes sitzen in diesem frühen stadium überhaupt zu schwangerschaftsrelevanten bedingungen führt, wage ich, sorry, zu bezweifeln. gegen Ende der schwangerschaft ja, aber nur langes sitzen ist keine indikation für ein BV. da müsste ja jede schwangere, die in einem büro arbeitet, ein bv bekommen. wenn du schwangerschaftsrelevante beschwerden haben solltest, musst du mit deinem gyn sprechen. aber wie gesagt, ob er daraus ein bv machen darf?
von
mellomania
am 02.05.2018, 20:01
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Beschäftigungsverbot im Büro
Wie jetzt? Du willst ein BV aufgrund Bürotätigkeit und es ist Dir schon jetzt, in der 8.SSW zu viel??!! Millionen von Schwangeren (wie ich) arbeiten bis zum Mutterschutz 100% im Büro, oft plus Überstunden. Also falls Du keine extremen gesundheitlichen Einschränkungen hast, die Du hier nicht erwähnt hast, finde ich Deine Vorstellung allein beschämend!
Mitglied inaktiv - 02.05.2018, 20:07
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Beschäftigungsverbot im Büro
das sehe ich eben genauso. wenn es arbeit am patienten ist, müssen erstmal die titer bestimmt werden ob überhaupt eine infektionsgefahr besteht. wenn überhaupt fliegt diese tätigkeit raus und wird durch büroarbeit ERSETZT. aber jetzt schon beschwerden beim sitzen? öhm....hört sich eher nach "wie kriege ich weiter geld ohne zu arbeiten" an. sorry wenn das jetzt so hart klingt aber ich sehe es eben genau wie du.
von
mellomania
am 02.05.2018, 20:09
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Beschäftigungsverbot im Büro
Hi. Du musst doch nicht die ganze Zeit sitzen. Natürlich darfst du aufstehen, umhergehen etc. Dein AG hat eben dafür zu sorgen bzw. zu tolerieren, dass du auf Grund der Schwangerschaft nicht am Stück x Stunden sitzen kannst.
Manche werdenden Mütter können das super - manche haben damit eben recht früh Probleme.
Sprich doch mit deinem AG - er muß die Beurteilung deines Arbeitsplatzes machen und dir ggf Ersatztätigkeiten zuteilen oder - wenns ganz arg kommt - eben ein (Teil-)BV aussprechen.
von
cube
am 03.05.2018, 09:23
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Beschäftigungsverbot im Büro
Vielen Dank für die Antworten, da ich mich mit der Thematik nicht auskenne, wollte ich mich etwas vorab informieren.
Von demher finde ich es von mellonania eine Frechheit mir dies zu unterstellen, v.a. wenn du die Frage richtig gelesen hättest, denn es ging nicht um komplettes BV, sondern darum, ob es Möglichkeiten zum Kompromiss gibt !!!!
Und ja car78 es gibt doch tatsächlich Frauen die zu Beginn der SS richtig Beschwerden haben. Nur weil du evtl. nicht deine Rechte als Schwangere ( keine Verpflichtung auf Überstunden) umgesetzt hast, bedeutet das nicht, dass das jede Frau so machen muss.
LG🤗
von
Märzensonnen
am 03.05.2018, 10:22
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Beschäftigungsverbot im Büro
kommt hier leider so rüber. ein büroarbeitsplatz hat KEINERLEI gefährdungen für schwangere. du bist 8. woche. nicht 33. das hast doch mit unterstellungen nix zu tun. du fragst jetzt schon was für rechte du hast in bezug auf teil bv. ich frage dich, wegen was? weil du sitzen musst? hättest du jetzt einen arbeitsplatz an dem du stehst, würdest du sagen, das darst du nicht. was soll der arbeitgeber deiner meinung nach denn machen? ein bv aussprechen weil du sitzen musst, was im büro normal ist, dass du deshalb nicht arbeiten odern icht voll arbeiten kannst? das steht in keiner relation zu arbeiten, die gefährdend sind, wie der teil am patienten VIELLEICHT. auch da muss erstmal geschaut werden ob überhaupt eine gefahr da ist. was ist arbeit am patienten? kann auch blutdruckmessen sein, und das ist nicht gefährdend. wenn man in der 8. woche ein teil bv oder bv im büro bekommt, dann darf und kann keine schwangere mehr arbeiten. verstehst du was ich meine? hat mit unterstellungen wie gesagt nix zu tun, sondern mit dem wunsch von dir :-)
von
mellomania
am 03.05.2018, 15:59
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot im Büro
Tja Märzensonne, das ist wohl eher eine grundsätzliche Lebenseinstellung. Nachdem ich erfahren habe, dass ich schwanger bin, waren meine ersten Gedanken nicht, welche Rechte mir nun zustehen und was ich alles nicht mehr machen muss. Insofern arbeite ich weiter wie bisher, weil mir meine Arbeit Spaß macht und ich nicht krank, sondern schwanger bin. Übrigens hatte auch ich bereits diverse Beschwerden (bin im 6. Monat), trotzdem kein Grund krank zu machen geschweige denn über ein BV nachzudenken.
Mitglied inaktiv - 05.05.2018, 18:54