Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ich will kündigen!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ich will kündigen!

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Hallo Frau Bader, mein jetziger Arbeitgeber rechnet jetzt nach einen Jahr Erziehungsurlaub mit mir, ich möchte da aber aus verschiedenen gründen nicht mehr anfangen! Ich habe von vorneherein gleich zwei jahre Erziehungsurlaub beantragt weil ich eigentlich schon wußte das ich dort nicht mehr hin will. Nun zu meiner frage wenn ich jetzt kündige muß ich mich dann auch arbeitslos melden oder erst nach meinen zweiten Erziehungsjahr?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können sich nur dann arbeitslos melden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Trotzdem würde ich dem AG die Kü. mitteilen. Liebe Grüsse, NB


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Erst dann, wenn Du tatsächlich wieder arbeiten kannst/ willst, und zwar mindestens 15 Wochenstunden. Gruß


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Hallöle... Du hast doch 2 Jahre beantragt, ergo mußt Du erst am 2. Geburtstag des Kinds dort wieder antreten.... es sei denn, Du hast Kinderbetreuung und möchtest jetzt schon wieder arbeiten. ALG bekommst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst... Bedenke, Du bist noch Krankenversichert, solange Du in Elternzeit bist.... LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Ich würde erst zum Ende der Elternzeit kündigen. Kündigungsfrist von drei Monaten beachten


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