Melanie90
Sehr geehrte Frau Bader, ich heirate meinen Partner, der nicht der Vater meines 8.jährigen Sohnes ist. Jetzt soll ich Hortgebühren zahlen weil ich nicht mehr als alleinerziehend gelte, nun habe ich gelesen das die Hortgebühren nicht zu den Unterhaltszahlungen hinzu zählen und der Vater meines Sohnes sich an diesen Hortgebühren beteiligen muss (zusätzlich zu seinen Unterhaltszahlungen). Ist das richtig oder muss mein Ehemann diese jetzt zahlen? Viele Grüße
Hallo, Kinderbetreuungskosten sind zusätzlich zum Unterhalt als Mehrbedarf zu zahlen. Anteilig nach Lohn. Liebe Grüße NB
Pamo
Es ist richtig, dass die Hortgebühren Mehrbedarf sind. Davon zahlt der Kindsvater die Hälfte und du die andere Hälfte. Dein zukünftiger Ehemannn hat nichts damit zu tun, warum sollte er zahlen müssen?
Neverland
Wenn du mit deinem zukünftigen Ehemann zusammenlebst, bist du doch schon lange nicht mehr Alleinerziehend.
Melanie90
@neverland als mein Sohn eingeschult wurde hieß es das mein neuer Partner nicht dazu zählt und ich als allein erziehend gelte.
KielSprotte
Nein, Alleinerziehend ist, wer mit keiner weiteren Person über 18 in einem Haushalt lebt.
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