Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückfrage zu Namen der Kinder nach Eheschliessung

Frage: Rückfrage zu Namen der Kinder nach Eheschliessung

Lina_100

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Sehr geehrte Frau Bader, Nach welcher Vorschrift MUSS bei Eheschliessung ein Ehename bestimmt werden, den dann automatisch auch die (schon geborenen) Kinder tragen? Bei meiner Heirat musste das nicht erfolgen sondern konnte offen bleiben und auch 1617c BGB bestimmt doch den Automatismus bei Bestimmung des Ehenamens nur für Kinder unter 5 Jahren. Vielen Dank Lina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach §1355 BGb soll ja ein Ehename bestimmt werden. Sie haben aber Recht, das Gesetz ist geändert worden (ich kenne nämlich noch BGH-Urteile, wo um den Ehenamen gestritten wurde), es muss kein Ehename bestimmt werden. Dann ist das Soregercht entscheidend. Können sich die Eltern nicht auf einen Geburtsnamen für das Kind einigen, so wird das Familiengericht eingeschaltet. Liebe Grüsse, NB


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