Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung bei Eheschließung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung bei Eheschließung

InaMeisss

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Hallo. Mein Verlobter und ich heiraten im September. Im November kommt unser zweites Kind und ich bin dann wieder in Elternzeit und bekomme Elterngeld. Wir wollen gerne nach der Eheschließung in die Steuerkombi 3/5 wechseln. Meine Frage ist wie nun das Elterngeld berechnet wird? Der Bemessungszeitraum liegt ja 12 Monate vor der Geburt. Ich arbeite momentan Teilzeit. Ich bin von November 2021 bis September 2022 in Steuerklasse 1 gewesen und ab September dann in der Neuen Steuerklasse. Auch wenn ich ab September in der neuen Steuerklasse bin, wird mein Elterngeld trotzdem noch aus dem Nettogehalt der Steuerklasse 1 berechnet, oder ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird die Steuerklasse genommen, die Sie in den letzten 12 Mo überwiegend hatten. Liebe Grüße NB


Schmetterfink

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Die ältere Steuerklasse wird verwendet, wenn diese innerhalb des gesamten Bemessungszeitraums länger gegolten hat als die neuere. Das ist bei dir ganz klar der Fall (du bist ja zum Steuerklassenwechsel schon (fast) im Mutterschutz). Der Steuerklassenwechsel bringt euch dann v.a. was, weil dein Mann mehr netto rausbekommt (denkt dran, dass das EG dem Progressionsvorbehalt unterliegt).


Ani123

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EG wird mit der Steuerklasse berechnet welche in den 12 Monaten am meisten genutzt wurde. Das ist bei ihnen Steuerklasse 1. Ich vermute, dass sie mit der Heirat in Steuerklasse 5 wechseln. - Sind sie zurzeit in EZ für das 1. Kind? - Haben Sie einen AG? Dann können sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden und bekommen Mutterschaftsgeld. Dieses würde allerdings mit Steuerklasse 5 geringer ausfallen, als wenn sie in 4 wären. Sie können z. B. auch erst in 4/4 sein und nach dem Mutterschutz in 3/5 wechseln. Dadurch würde ihr Mutterschaftsgeld höher ausfallen. -Wann ist das erste Kind geboren? -Haben Sie Basis-EG oder EGplus bezogen?


InaMeisss

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Hallo vielen Dank für die Antworten. Also folgende Situation: Mein erstes Kind wurde im Mai 2020 geboren ich bin gerade noch in EZ und arbeite TZ. Die Elternzeit endet am 31.08..2022 und am 29.09 beginnt der Mutterschutz meines zweiten Kindes. Ich habe außerdem das Basic Elterngeld bezogen. Kann ich also bis nach Dem Mutterschutz in 4/4 bleiben und ab Bezug des Elterngeldes in 3/5 wechseln?


InaMeisss

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Und was bedeutet der Progressionsvorbehalt ? Droht eine hohe Nachzahlung beim Lohnsteuerausgleich ?


Schmetterfink

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Ja, du kannst bis nach dem Mutterschutz in 4/4 bleiben und dann in 3/5 wechseln. Das Elterngeld ist steuerfrei, muss aber in der Steuererklärung angegeben werden. Es gilt zwar nicht als zu versteuerndes Einkommen, wirkt sich aber ggf. auf den anzuwendenden Steuersatz aus. Das KANN zu einer Nachzahlung führen (oder zu einer niedrigeren Rückerstattung), besonders wenn dein Mann in LSK III wechselt und damit ja relativ wenig Lohnsteuer abführt. Man sollte das zumindest im Auge behalten (und wenn man die Steuererklärung macht einmal durchrechnen, ob man vielleicht mit der Einzelveranlagung besser fährt), damit man am Ende nicht von einer Nachzahlung überrascht wird.


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