MinaPushinski
Sehr geehrte Frau Bader, ich weiß nicht ob dieses Thema in Ihren Zuständigkeitsbereich gehört aber ich weiß gerade niemanden den ich sonst hierzu befragen könnte. Es geht um den Unterhalt für meine Tochter Emma. Ich habe mich im Januar 2013 von ihrem leiblichen Vater getrennt. Im Dezember 2016 habe ich meinen "neuen" Lebensgefährten geheiratet. Bis vor kurzem wurde der Unterhalt noch vom Jugendamt gezahlt (über das UVG) heute hieß es in einem Telefongespräch mit eben dieser Stelle, dass Emma durch meine Eheschließung keinen weiteren Anspruch auf Unterhaltsleistungen durch das Jugendamt hat. Weiterhin wurde mir geraten eine Beistandschaft zu beantragen, da der leibliche Vater weiterhin unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind ist. Was bedeutet das genau? Wie hoch sind die Chancen mit Hilfe einer solchen Beistandschaft? Ihr Vater befindet sich aktuell in einer JVA und wird vorraussichtlich im Juli dieses Jahres entlassen. Laut der Frau B*** vom Jugendamt könnte bis dahin nichts gemacht werden. Gibt es denn keine Stelle die hier Eingreift und Unterhalt zahlt wenn der Kindesvater dies nicht tut? Mein Mann hat noch eine Tochter aus vorheriger Beziehung für die er Unterzahlt zahlt und wir haben auch ein gemeinsames Kind, da ist man, so ungerne ich das auch zugebe, leider auch auf solche Leistungen angewiesen. Ich meine was ist denn wenn der Kindesvater keiner Arbeit nachgeht? Irgendetwas muss man da doch machen können? Ich möchte mich bereits im Voraus für Ihr Bemühen bedanken. Grüße Jasmin (Mina)
Hallo, der Unterhaltsvorschuss entfällt mit der neuen Eheschließung. Wenn der Vater sich in der JVA befindet, wird der kaum Unterhalt leisten können. Dann haben Sie schlechte Chancen und werden keinen Unterhalt bekommen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ist leider so das der UVG mit der erneuten Eheschließung weg fällt. Der Staat geht dann einfach davon aus das der neue Ehepartner sich auch finanziell entsprechend beteiligt.Und klar, den Unterhalt kann man - theoretisch - vom Kindsvater wiederholen. Sofern er irgendwann zahlungsfähig ist. Was übel ist, es kann sein das man euch auch noch um die Rückzahlung des seit der Hochzeit bezahlten Unterhaltes auffordert. Mein Rat wäre, lasst prüfen ob bei euch evtl erhöhtes Kindergeld greifen würde und/oder Wohngeld. Notfalls wenn es so knapp ist und das nicht greift evtl auch Hartz4 als allerletztes. Evtl könnte sich der Unterhalt deines Mannes gegenüber seines Kindes auch verändert haben wegen eures Kindes und der Eheschließung. Fraglich aber ob ihr eine Kürzung des Unterhaltes auch moralisch vertreten könnt/wollt. Den auch dieses Kind würde dann ja weniger bekommen wegen deines Ex-Mannes. Wenn klar ist das der Kindsvater nie zahlen wird und Dein neuer Mann Deine Tochter auch als Kind ansieht, dann würde ich evtl langfristig auch mal über Adoption nachdenken. Dann könnte er wenigstens das Kind eben auch entsprechend finanziell "geltend" machen. Evtl auch jetzt schon über den Kinderfreibetrag oder ähnliches, das würde ich mal abklären.
momworking
Hallo, dass der Unterhalt über das UVG bei einer erneuten Eheschließung weg fällt ist tatsächlich so. Beistandsschaft würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall beantragen! Dann hast du später den Nachweis, ob und wie viel der leibliche Vater für sein Kind an Unterhalt geleistet hat und wie viel er schuldig geblieben ist. Der leibliche Vater wird von dieser Stelle aus regelmäßig kontaktiert und aufgefordert, seine finanziellen Verhältnisse darzulegen und sich um einen Job zu bemühen. Alles Gute!
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