Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt nach Eheschließung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhalt nach Eheschließung

MinaPushinski

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich weiß nicht ob dieses Thema in Ihren Zuständigkeitsbereich gehört aber ich weiß gerade niemanden den ich sonst hierzu befragen könnte. Es geht um den Unterhalt für meine Tochter Emma. Ich habe mich im Januar 2013 von ihrem leiblichen Vater getrennt. Im Dezember 2016 habe ich meinen "neuen" Lebensgefährten geheiratet. Bis vor kurzem wurde der Unterhalt noch vom Jugendamt gezahlt (über das UVG) heute hieß es in einem Telefongespräch mit eben dieser Stelle, dass Emma durch meine Eheschließung keinen weiteren Anspruch auf Unterhaltsleistungen durch das Jugendamt hat. Weiterhin wurde mir geraten eine Beistandschaft zu beantragen, da der leibliche Vater weiterhin unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind ist. Was bedeutet das genau? Wie hoch sind die Chancen mit Hilfe einer solchen Beistandschaft? Ihr Vater befindet sich aktuell in einer JVA und wird vorraussichtlich im Juli dieses Jahres entlassen. Laut der Frau B*** vom Jugendamt könnte bis dahin nichts gemacht werden. Gibt es denn keine Stelle die hier Eingreift und Unterhalt zahlt wenn der Kindesvater dies nicht tut? Mein Mann hat noch eine Tochter aus vorheriger Beziehung für die er Unterzahlt zahlt und wir haben auch ein gemeinsames Kind, da ist man, so ungerne ich das auch zugebe, leider auch auf solche Leistungen angewiesen. Ich meine was ist denn wenn der Kindesvater keiner Arbeit nachgeht? Irgendetwas muss man da doch machen können? Ich möchte mich bereits im Voraus für Ihr Bemühen bedanken. Grüße Jasmin (Mina)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der Unterhaltsvorschuss entfällt mit der neuen Eheschließung. Wenn der Vater sich in der JVA befindet, wird der kaum Unterhalt leisten können. Dann haben Sie schlechte Chancen und werden keinen Unterhalt bekommen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ist leider so das der UVG mit der erneuten Eheschließung weg fällt. Der Staat geht dann einfach davon aus das der neue Ehepartner sich auch finanziell entsprechend beteiligt.Und klar, den Unterhalt kann man - theoretisch - vom Kindsvater wiederholen. Sofern er irgendwann zahlungsfähig ist. Was übel ist, es kann sein das man euch auch noch um die Rückzahlung des seit der Hochzeit bezahlten Unterhaltes auffordert. Mein Rat wäre, lasst prüfen ob bei euch evtl erhöhtes Kindergeld greifen würde und/oder Wohngeld. Notfalls wenn es so knapp ist und das nicht greift evtl auch Hartz4 als allerletztes. Evtl könnte sich der Unterhalt deines Mannes gegenüber seines Kindes auch verändert haben wegen eures Kindes und der Eheschließung. Fraglich aber ob ihr eine Kürzung des Unterhaltes auch moralisch vertreten könnt/wollt. Den auch dieses Kind würde dann ja weniger bekommen wegen deines Ex-Mannes. Wenn klar ist das der Kindsvater nie zahlen wird und Dein neuer Mann Deine Tochter auch als Kind ansieht, dann würde ich evtl langfristig auch mal über Adoption nachdenken. Dann könnte er wenigstens das Kind eben auch entsprechend finanziell "geltend" machen. Evtl auch jetzt schon über den Kinderfreibetrag oder ähnliches, das würde ich mal abklären.


momworking

Beitrag melden

Hallo, dass der Unterhalt über das UVG bei einer erneuten Eheschließung weg fällt ist tatsächlich so. Beistandsschaft würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall beantragen! Dann hast du später den Nachweis, ob und wie viel der leibliche Vater für sein Kind an Unterhalt geleistet hat und wie viel er schuldig geblieben ist. Der leibliche Vater wird von dieser Stelle aus regelmäßig kontaktiert und aufgefordert, seine finanziellen Verhältnisse darzulegen und sich um einen Job zu bemühen. Alles Gute!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag. Mein Lebensgefährte bezahlt zu Zeit Unterhalt für 2 Kinder 15 und 18 J. (Lohn netto ca.1900, Unterhalt ca. 700) Ich bin zur Zeit schwanger. Frage 1: Wie wird das Unterhalt für 3 Kinder gerechnet? Wenn wir heiraten erhöht sich sein Lohn (st.kl. 3, ca.2200) Ich bin dann Zuhause und betreue das Baby. Frage 2: Wie viel muss er dann Unt ...

Guten Tag Frau Bader, wenn in einem Fall 307,00 Euro Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird und das Kind ist unter 18 J., wird dann die BAB hälftig auf den Unterhalt angerechnet, also ähnlich wie bei einer Ausbildungsvergütung? Danke und viele Grüße K.

Hallo Fr. Bader,   der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht.    Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter (volljährig) wollte den Unterhalt rückwirkend einklagen von Ihrem Erzeuger.  Nun wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei. Der Erzeuger war bereits in der Schwangerschaft gewalttätig und nach der Geburt noch schlimmer. Er nahm Drogen und war mit dem Baby überfordert (rastet aus beim Schreien). Nac ...

Situation: Gemeinsames ABR, gemeinsames SR. Kind und Mutter mit Partner - Umzug von Berlin nach Brandenburg. Kind darf die Schule in Berlin weiterhin besuchen. Nun werden aber Hort- und Mittagessenkosten fällig. Muss der Vater sich zusätzlich zum Unterhalt nun an den Kosten beteiligen?

Hallo, mein Ex-Partner und ich leben aktuell in Trennung. Mein Ex-Partner ist Doppelstaatler (Deutsch/Thai) und lebt seit der Trennung in Thailand. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir uns eigentlich immer gut verstehen und auch unsere Trennung so fair und stressfrei wie möglich gestalten. Im März ist nun unser Scheidungstermin (einvernehml ...

Guten Abend Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Unterhalt den der Kindesvater zahlt, wenn ich mit einem unserer Kinder zur Mutter Kind Kur fahre und das andere Kind so lange bei ihm lebt? Macht es einen Unterschied ob mein Kind ( mit mir) in eine Reha geht oder wir zwei zur Kur fahren? Ganz lieben Dank für Ihre Zeit und viele Grüße 

Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...

Guten Tag,  ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...

Sehr geehrte Frau Bader,  mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist.  Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög.  Das Kind lebt ...