Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Oguzhan und komme aus der Türkei. Mein Flüchtlingseigenschaft ist im Januar 2021 annerkant. Und jetzt warte ich auf mein Reisepass vom Auslaenderbehörde, um Eheschliessung zu machen. Meine Ehepaar ist auch aus der Türkei und sie hat Studiumsvisum in Deutschland. Wir haben die andere benötige Unterlagen (Ehefaehigkeitszeugnis usw.) zum Standesamt gegeben. Standesamtbeamter hat gesagt, dass ohne Reisepass Eheschliessung nicht möglich ist. Aber ich habe Vorlaeufige Bescheinigung für Aufenthaltserlaubnis. Diese Bescheinigung hat auch mein Reisepassnummer. Ausserdem hat beamterin vom Auslaenderbehörde gesagt, dass ich mit der Vorlaeufige Bescheinigung Anmeldung für Eheschliessung kann. Warum hat Standesamtbeamter das gesagt? Übrigens, Ehefaehigkeitszeugniss ist gültig bis 02.03.2021. Deswegen haben wir weniger Zeit. Ich möchte gern wissen, ob mit der Vorlaeufige Bescheinigung zur Aufenthaltserlaubnis Anmeldung für Eheschliessung möglicht ist. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüssen, Oguzhan
Hallo, das ist Ausländerrecht und so gar nicht mein Thema. Liebe Grüße Nb
peekaboo
Geht es Rund ums Baby... außerdem würde ich empfehlen den Namen und die Telefon Nr löschen zu lassen Grûsse von Peekaboo
luvi
Hallo, Kennst du das Forum info4alien.de? Das ist ein Forum, in dem ausländerrechtliche Themen beantwortet werden. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht und kann es wirklich empfehlen. VG luvi
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