Huhu,
Darf der arbeitgeber von der Arbeitnehmerin eine Bescheinigung verlangen, über die fehlgeburt, tod Geburt, Schwangerschaftsabbruch?...Auch wenn man noch kein berufsverbot hatte bzw erstmal freigestellt wurde bis festgelegt wird ob man ein berufsverbot bekommt?
Oder reicht eine Bescheinigung über das nicht bestehen mehr der Schwangerschaft aus? Also was darf der arbeitgber verlangen und darf man es ablehnen den Grund als Bescheinigung Abzugeben? Schwierige Frage aber wäre super wenn sie mir jemand beantwortet oder eigene Erfahrungen berichtet...
von
Nicky31
am 05.04.2022, 20:03
Antwort auf:
Bescheinigung
Hallo,
eine Bescheinigung, dass die Schwangerschaft nicht mehr besteht reicht aus. Sie brauchen dann eine Krankschreibung ab Tag 1 danach, das BV hat sich ja leider erledigt. Oder Sie müssen eben wieder arbeiten gehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.04.2022
Antwort auf:
Bescheinigung
Soviel ich weiß, muss Eibe Bescheinigung über das nicht bestehen einer Schwangerschaft reichen. Außer du hättest Anspruch auf Mutterschutz, da das Kind über 500 Gramm wog. Dann muss das bescheinigt werden. Da ist der Grund ja unausweichlich, anzugeben, dass das Kind nicht lebend geboren wurde oder kurz nach der Geburt verstarb.
von
mellomania
am 05.04.2022, 20:36
Antwort auf:
Bescheinigung
Auch wenn der arbeitgeber wusste das man unter der 12 ssw Woche war?
laut des arbeitsgeber, war man erstmal freigestellt bis man weiß ob man ins beschäftigjngsverbot kommt. Ich hab keine Unterlagen zum Thema Mutterschutz vorliegen sondern war erstmal nur freigestellt. Eine Bescheinigung über die schwangerschaft hat der arbeitgeber vorliegen.
von
Nicky31
am 05.04.2022, 20:46
Antwort auf:
Bescheinigung
Frau Bader hat sowas schon beantwortet:
https://m.rund-ums-baby.de/recht/Bescheinigung-ueber-Fehlgeburt_222600.htm
Ist aber schon ein Jahr her
Mitglied inaktiv - 05.04.2022, 20:49
Antwort auf:
Bescheinigung
Ah okey aber ist es kein Unterschied wenn man im berufsverbot ist oder nicht...reicht es dann nicht das man bescheinigt das keine schwangerschaft mehr besteht. Weil ein berufsverbot bestand nicht...
von
Nicky31
am 05.04.2022, 21:10
Antwort auf:
Bescheinigung
Die Bescheinigung dass keine Schwangerschaft (mehr) vorliegt muss reichen. Somit endet die Freistellung sofort. Der Grund muss nicht genannt werden, ist auch völlig irrelevant
von
mellomania
am 05.04.2022, 21:20