Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber-Bescheinigung Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeitgeber-Bescheinigung Elternzeit

NMoschner

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Hallo, wir haben folgende Situation: Mein Mann nimmt vom 8. bis 13. Monat Elternzeit (vom 15.01.2021 bis 14.07.2021) und hat das bereits im Oktober bei seinem Arbeitgeber beantragt bzw. eingereicht - aber bisher noch keine Bestätigung erhalten (trotz mehrmaligem Nachfragen) und wir brauchen die Bestätigung ja für den Elterngeldantrag. Heute wurde überraschend beschlossen, das sein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird und somit sein Arbeitsverhältnis zum 28.02.2021 (in der Elternzeit) endet. Weiterhin will der Arbeitgeber den Elternzeit-Antrag jetzt so nicht mehr bestätigen, sondern nur noch einem Monat (15.01.2021 bis 14.02.2021) "zustimmen". Vom 15.02.2021 bis 28.02.2021 soll er dann seinen Urlaub und Überstunden verwenden... Ist das denn laut Gesetz richtig??? Ich denke nein, denn der Arbeitgeber darf ja den fristgerecht eingereichten Elternzeit-Antrag nicht ablehnen und auch keinen Zwangsurlaub verlangen oder?! Ich denke, der Arbeitgeber ist jetzt verpflichtet, uns den Elternzeit-Antrag zumindest vom 15.01.2021 bis 28.02.2021 zu bestätigen und schlussendlich den restlichen Urlaub und die Überstunden auszuzahlen, oder?! Wie können wir da jetzt weiter vorgehen bzw. auf welche rechtlichen/gesetzlichen Paragraphen können wir uns beziehen? Falls der Arbeitgeber auch weiterhin nicht mit sich reden lässt, lohnt es sich, rechtliche Schritte einzuleiten? Wir benötigen halt diese Arbeitgeber-Bestätigung um das Elterngeld zu beantragen... Und falls der Arbeitgeber uns es jetzt überraschend doch bescheinigt - benötigen wir für den Elterngeld-Antrag dann noch eine andere Bescheinigung für den Zeitraum vom 01.03. bis 14.07.2021 in dem kein Arbeitsverhältnis besteht (vom Arbeitsamt oder so)??? Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen... Vielen lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Mglw hat er Anspruch auf Verlängerung - das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. 2. Wenn nicht, endet der Vertrag und der AG kann verlangen, dass er den Resturlaub nimmt. Aber: 3. Grds aber hat er Anspruch auf die EZ - da braucht er keine Bestätigung des AG. Liebe Grüße NB


mellomania

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dein mann hat nur kündigungsschutz, wenn er 7 Wochen vor beginn der EZ diese meldet. er war viel zu früh dran, sodass er keinen kündigungsschutz hat. wenn ein vertrag befristet ist, kann er aber auch einfach auslaufen, was bei euch der fall ist. der AG hat dieses Recht, das hat mit der EZ nichts zu tun. der AG kann aber nicht verlangen, dass keine ez genommen wird, sondern urlaub. er möchte ums auszahlen herumkommen, was er ja bei vertragsende tun muss...um welche paragraphen es geht und ob das mit dem urlaub so stimmt lese ich gerne in den antworten der andren mit


NMoschner

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Hallo mellomania, danke für deine schnelle Antwort. Es geht uns prinzipiell gar nicht um den Kündigungsschutz bzw Ende des Arbeitsvertrages - mein Mann hätte sich in der Elternzeit eh was anderes gesucht ;) Es geht einfach um diese Sondersituation, dass das Arbeitsverhältnis in der Elternzeit endet und dass der Arbeitgeber aus diesem Grund uns diese Bescheinigung/Bestätigung für den Elterngeldantrag verweigert und "Zwangsurlaub" anordnet... LG


mellomania

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ok...er darf es NICHT. schau mal hier: da die elternzeit eine meldung ist und keine genehmigung erforderlich ist,.. https://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-08/arbeitsrecht-elternzeit-zeitpunkt


Felica

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Da der AG kein Mitspracherecht hat, braucht es auch keine Bestätigung. Zwangsurlaub zu dem Zeitpunkt geht also auch nicht, entweder vor EZ oder auszahlen. Wegen EZ einfach der Kasse mitteilen und dazu schreiben das dein Mann an dem 1.03 keinen AG hat. Ab dann hat er auch keine EZ mehr, mangels AG. AA interessiert in dem Zeitraum auch nicht, er steht ja nicht zur Vermittlung zur Verfügung. Arbeitssuchend sollte er sich aber melden.


Meyla

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Melde dich doch mal bei der EG Stelle. Die sind in solchen Sachen sehr firm und meistens auch gerne informativ. Mit haben Sie damals extrem geholfen!


NMoschner

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Bei der EG-Stelle habe ich schon angerufen. Die dürfen nur beraten und das hier ist eher eine Rechtssache....


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