Emilie_Linnea
Liebe Frau Bader, mein Arbeitsvertrag ist vor der Geburt meines Sohnes ausgelaufen und ich habe nur eine mündl. Zusage meines AG, dass ich nächstes Jahr im Juni mit Teilzeit wieder einsteigen darf. Und das auch nur, wenn ich mit 30 Stunden wiederkomme. Für einen Kita-Platz mit 35 Stunden und Übermittagsbetreuung, was ich wg. Anfahrtszeiten als Puffer benötige, brauche ich die Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe der Stunden. Da dieser sich leider aber überhaupt nicht erkenntlich zeigt, mir irgendetwas Schriftliches auszustellen, bin ich gerade ziemlich ratlos. Sowieso wäre ich dann ab Juni arbeitslos, wenn der AG mir trotz mündl Zusage keinen Vertrag ausstellt. Ohne Kitaplatz kein Job, ohne Job kein Kitaplatz über Mittag... Können Sie mir weiterhelfen? Bin gerade sehr traurig über diese Praxis der Kita-Platz-Vergabe und das Verhalten meines AG.
Hallo, arbeitslos sind Sie doch schon - es geht um einen neuen Vertrag. Wenn Sie keinen Beweis f die Zusage haben, haben Sie auch keinen Anspruch. Reden Sie mit dem Ag persönlich, wie es denn nun aussieht. Ansonsten müssen Sie klären, ob es einen Anspruch gibt,wenn Sie sich arbeitlos melden Liebe Grüße NB
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