Greegree
Guten Tag, Leider hatte ich vor vier Wochen eine Fehlgeburt. Da ich seit Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort im Beschäftigungsverbot war, habe ich meinen Arbeitgeber darüber natürlich auch umgehend informiert. Seit der Fehlgeburt bin ich krankgeschrieben. Gestern hat mein Arbeitgeber dann eine Bescheinigung von mir verlangt, dass ich nicht mehr schwanger bin. Soweit in Ordnung, wird vermutlich benötigt, um das Beschäftigungsverbot offiziell aufheben zu können. In einem Nachsatz wurde mir jetzt jedoch noch mitgeteilt, dass die Bescheinigung auch enthalten muss, ob es sich um eine Fehlgeburt, eine Totgeburt oder gar um eine Abtreibung handelt. Darf mein Arbeitgeber das überhaupt verlangen ? Das geht ihn ja nun wirklich nichts an. Liebe Grüße
Hallo, es tut mir sehr Leid, was Ihnen passiert ist und ich kann den Ärger über die Frage verstehen. Gleichwohl lösen die drei Dinge unterschiedliche Rechtsfolgen aus und deshalb darf der Ag fragen. Liebe Grüße NB
Felica
Ja und nein. Es macht durchaus einen Unterschied, denn eine Frühgeburt würde zB völlig andere rechtliche Dinge mit sich bringen wie eine Fehlgeburt. Entsprechend darf mindestens zwischen diesen beiden Dingen sehr wohl unterschieden werden. Mein Beileid noch zum Verlust.
mellomania
es tut mir leid, dass du das auch durchmachen musst. ich wünsche dir viel kraft, dass du das gut verarbeiten kannst. die Mitteilung über die schwangerschaft löste das einhalten des mutterschutzgesetzes aus. welches für schwangere gilt. auch der beginn des mutterschutzes war bekannt etcpp. da die schwangerschaft nun nicht mehr vorliegt, kann der AG eine Bescheinigung darüber verlangen. es macht einen unterschied, rechtlich gesehen, ob du eine FG oder eine Totgeburt mit über 500 gramm hattest. dann nämlich hast du mutterschutz. vorher nicht. daher kann der AG das verlangen, um den Schutz für schwangere nun wieder außer kraft zu setzen. gerade beim BV muss er ja meldung an die KK machen.
Greegree
Vielen Dank für die Antwort und soweit macht das für mich auch Sinn was du schreibst. Dieser Punkt war allerdings gar nicht der, der mich so sehr gestört hat und tatsächlich auch nicht der Punkt, den mein Arbeitgeber betonte. Mein Arbeitgeber hat deutlich betont, dass die Bescheinigung enthalten muss, ob es sich um eine Abtreibung handelte. Und genau das ist der Punkt, der ihn meiner Meinung nach absolut nichts angeht.
mellomania
was sagt der AG denn dazu, dass er diese info möchte? ich sehe es wie du, bzw. frage mich, was das für eine bedeutung für ihn haben könnte. diese info ginge mir persönlich zu weit. ich kann da keinen zusammenhang erkennen zwischen dem jetzt nicht mehr schwanger sein und dem grund warum...
Greegree
Mein Arbeitgeber bzw. direkter Vorgesetzter hat keinen richtigen Grund genannt und nur ausweichend geantwortet, die Personalabteilung hätte das so angefordert. Informationen an den Mitarbeiter weitergeben ist in diesem Unternehmen leider nicht so üblich. Und Sachen, Bescheinigungen oder Ähnliches anfordern, die nicht rechtens sind, leider schon. Daher habe ich nach der ausweichenden Antwort erstmal nicht weiter nachgehakt und versuche gerade anderweitig eine Antwort zu erhalten. Falls es wirklich rechtens ist, soll er schließlich auch seine Bescheinigung bekommen und glücklich damit werden ohne, dass es ggf. negativ für mich ausgelegt werden könnte. Aber sollte es nicht rechtens sein, hoffe ich einfach ggf anderen Frauen später mal diese (in meinen Augen) Demütigung zu ersparen, indem sowas nicht mehr angefordert wird. Auch wenn es bei mir eine „natürliche Fehlgeburt“ war, so geht es den Arbeitgeber einfach nichts an, ob eine Mitarbeiterin ggf. abgetrieben hat (aus welchen Gründen auch immer) Eine Bescheinigung darüber, ob der Mutterschutz greift oder nicht (Totgeburt über 500g) wäre ja die eine Sache und ja auch rechtlich notwendig in dem Fall.
Minimäuschen
Hallo Greegree, es tut mir Leid, dass du das erleben musstest. Ich muss gestehen, dass ich mich vorher nie mit dem Thema beschäftigt habe. Beim Googeln habe ich aber Folgendes gefunden: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-regelungen-gelten-bei-fehlgeburt-totgeburt-oder-schwangerschaftsabbruch--125128 Hier wird tatsächlich zwischen Fehlgeburt, Todgeburt und Schwangerschaftsabbruch unterschieden. Bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Woche hättest du noch vier Monate Kündigungsschutz - bei einer Abtreibung (mit medizinischer Indikation ist das schließlich auch deutlich später noch möglich) nicht. Das würde auch erklären, warum dein Chef sich so seltsam verhalten hat. Kaum ein Chef würde seine Mitarbeiter gerne fragen, wann der nächmögliche Zeitpunkt der Kündigung ist. Wenn der Mitarbeiter bleibt (weil die Firma den Mitarbeiter entweder gerne halten will oder er schlicht nicht gekündigt werden darf) ist zumindest das Vertrauen des Mitarbeiters ggü. der Firma angekratzt. Für die zukünftige Zusammenarbeit ist das nicht gerade förderlich. Ob man wirklich mit dem Gedanken spielt, dich zu kündigen oder ob standardmäßig nach solch einer Bescheinigung gefragt wird, damit die Personalabteilung ihre Unterlagen vervollständigen kann, kannst du wahrscheinlich besser beurteilen als ich. Ich wünsche dir ganz viel Kraft und alles Gute für die nächste Zeit.
Dream2014
Was ich mich frage, auch aufgrund des BVs ob man die Frage einer „gewünschten“ Abtreibung wohl stellen darf, da dadurch ja das BV überflüssig war. Schließlich sollte dieses ja das Kind schützen und das wäre ja bei eh im Raum stehender Abtreibung vollkommen unnötig gewesen. Vielleicht gäbe es da Regressansprüche. Ich muss ehrlicherweise auch sagen, wenn man selber doch gar keine Abtreibung vorgenommen hat ist es doch auch kein Problem das zu bestätigen.
Mitglied inaktiv
Ich finde die frage absurd. Eine frau, die ungeplant und ungewünscht schwanger wird und über einen abbruch nachdenkt, meldet die schwangerschaft doch gar nicht erst.... Wenn ein abbruch aus med. gründen stattfindet, dann ist es was anderes. Ich hab ja schon viel erlebt und gehört, aber diese frage ist ungehörig, das hat was von hexenjagd.
Greegree
Ich denke nicht, dass daraus Regressansprüche gestellt werden könnten. Zum einen könnte es immer noch eine Abtreibung aus medizinischer Indikation gewesen sein und zum anderen ist es ja oft auch ein wenig komplexer und ggf. auch nicht immer von vornherein klar, wie man sich entscheidet.
Vielen Dank, dass du mir indirekt eine Abtreibung unterstellst
Genau solche Diskussionen kann ich gebrauchen.
Natürlich ist es im Prinzip kein Problem das zu bestätigen. Allerdings geht es meinen Arbeitgeber einfach überhaupt nichts an, warum, wieso, weshalb ich mein Kind verloren habe. Wenn ich ganz normal „krank“ bin, geht es meinen Arbeitgeber ja auch nichts an. Nicht ohne Grund steht ihm nur eine geschwärzte Version der AU zu.
Ich war einfach total geschockt von dieser Anfrage. Und wie in einem vorherigen Post schon geschrieben geht es mir nun auch wirklich darum es „für die Zukunft“ Frauen, die zB tatsächlich eine Abtreibung hatten und damit nicht so offen umgehen möchten, zu ersparen.
Dream2014
Ich habe gar nichts unterstellt, es war nur ein Gedanke. Wenn man sich den Schuh anzieht ist man selbst dabei. Ich finde im übrigen das es ein deutsches Problem ist um alles ein Geheimnis zu machen (siehe auch den ganzen Datenschutz Mist). Wobei man meist über irgendwelche Kanäle eh die Wahrheit erfährt. Bei mir gäbe es auch was Krankschreibung angeht wenig wo mein Arbeitgeber nicht wissen dürfte wieso ich krank geschrieben bin.
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