Höherstufung während Beschäftigungsverbot Öffentlicher Dienst

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Höherstufung während Beschäftigungsverbot Öffentlicher Dienst

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezügl. einer Höherstufung im Öffentlichen Dienst in einem Beschäftigungsverbot. Meine nächste Höherstufung würde im März diesen Jahres anstehen, derzeit befinde ich mich in einem Berufsverbot. Geburtstermin ist Ende März. Wird die Höherstufung dennoch wie geplant im März erfolgen oder verschoben und wenn ja auf wann? Die Elternzeit wird meines Wissens nach nicht auf die Zeit angerechnet, ist das richtig? Wie verhält sich das auf die Berechnung des Elterngeldes? Vielen Dank im Voraus.

von Fanya am 17.01.2018, 14:03



Antwort auf: Höherstufung während Beschäftigungsverbot Öffentlicher Dienst

Hallo, auf welcher Grundlage erfolgt die Höherstufung? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2018



Antwort auf: Höherstufung während Beschäftigungsverbot Öffentlicher Dienst

das kann dir doch hier keiner sagen. das musst du doch mit deiner behörde klären ob die hochstufung läuft oder ausgesetzt wird

von mellomania am 17.01.2018, 15:04



Antwort auf: Höherstufung während Beschäftigungsverbot Öffentlicher Dienst

Das ist einfachstes Personalrecht ... Ich frag mich warum das nicht beantwortbar sein soll..? Höherstufung = Stufenaufstieg TVöD. Ja, Du steigst in die nächste Stufe auf, auch im BV. Es dürfen ja keine Nachteile entstehen. War bei mir auch so.

Mitglied inaktiv - 17.01.2018, 15:59



Antwort auf: Höherstufung während Beschäftigungsverbot Öffentlicher Dienst

öhm nein? es gibt schon unterschiede. es gibt die normale hochstufung nach arbeitsjahren, die läuft automatisch. bei mir war es so, dass eine höhre Entgeltgruppe freigegeben wrude und meine chefin zwei mitarbeiter auswählen konnte, die dann höher gehen. das ist ermessenssache von ihr gewesen. das hätte sie auch lassen können und ein andrer wäre hoch gegangen

von mellomania am 17.01.2018, 16:03



Antwort auf: Höherstufung während Beschäftigungsverbot Öffentlicher Dienst

Ja, während EZ läuft die Zeit bis zur nächsten Stufe leider nicht...ist aber berechtigt und fair :-)

Mitglied inaktiv - 17.01.2018, 16:05



Antwort auf: Höherstufung während Beschäftigungsverbot Öffentlicher Dienst

und damit ist keinesfalls Stufenaufstieg und Höherstufung gemeint. Höhere Entgeltgruppe (Höhergruppierung) gibt es nur bei Stellenwechsel oder Änderung der Arbeitsaufgaben bei z.B. Umstrukturierung (Stellenbeschreibung). Dies erfolgt im TVöD mit Sicherheit nicht willkürlich. Hätte die Fragestellerin Höhergruppierung gemeint, hätte sie den Begriff verwendet. Und selbst wenn es um Höhergruppierung gehen würde und sie heute davon wüsste, wäre der Änderungsvertrag bereits geschrieben, die Stellenbeschreibung fertig und auch da würde dies im BV Beachtung finden. Über ungelegte Eier wird ein Mitarbeiter der Verwaltung nämlich nicht informiert.

Mitglied inaktiv - 17.01.2018, 16:14



Antwort auf: Höherstufung während Beschäftigungsverbot Öffentlicher Dienst

Es geht um eine Höherstufung nach Arbeitsjahren. Ob diese auch im Berufsverbot erfolgt oder sich verschiebt wie im Mutterschutz. Liebe Grüße

von Fanya am 26.01.2018, 23:33



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