Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Höhe Mutterschaftsgeld beim zweiten Kind

Frage: Höhe Mutterschaftsgeld beim zweiten Kind

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, habe diesen Beitrag im Ratgeber "Erziehungsgeld Mutterschutz Elternzeit" von Jochem Grönert Falkenverlag gefunden: Die Pflicht des AG, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen, gilt nicht, wenn eine Frau während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommt (§14Abs.4MuSchG). Falls die Mutterschutzfrist am Ende der Elternzeit noch nicht abgelaufen ist, hat der AG den Zuschuss für die restliche Zeit zu leisten. Bei Teilzeitarbeit in der Elternzeit bleibt die Pflicht des AG bestehen, Zuschuss zu zahlen....... Auch diejenigen ANinnen, die eine so genannte geringfügige Beschäftigung ausüben, sind nicht pflichtversichert, wenn der monatliche Verdienst die 630DM-Grenze nicht überschreitet. Falls diese Frauen nicht freiwillig den AN-Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt haben, bekommen sie nur einmal 400DM Mutterschaftsgeld. Mit welcher Zahung kann ich nun rechnen, wenn unser zweites Kind etwa auf die Welt kommt, wenn Laura zwei Jahre ist. Für sie hatte ich drei Jahre eingereicht und auch bestätigt bekommen. LG


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Mal ne Frage. Mein Sohn ist 2007 geboren (habe also schon das neue Elterngeld bezogen). Da ich davor gearbeitet habe, habe ich die ersten Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der KK bekommen und danach ja erst das Elterngeld. Jetzt kommt im Juni unser zweiter Sohn auf die Welt (habe nicht mehr gearbeitet in der Zeit). Bekomme ja dadurch ...

Hallo Frau Bader, ich habe während der Elternzeit meiner ersten Tochter meine zweite Tochter bekommen. Nun habe ich von der Krankenkasse ja wieder Mutterschaftsgeld bekommen. Bei meiner ersten Tochter habe ich einen Teil des Mutterschaftsgeldes auch von meinem Arbeitgeber bekommen. Steht mir das jetzt auch wieder zu? Oder muß der Arbeitgeber die ...

Sehr geehrte Frau Bader, befinde mich derzeit noch in Elternzeit von Kind 1 (geboren am 14.12.11; EZ beantrag auf 3 Jahre). Bin nun wieder schwanger. ET ist der 22.07.14 was also noch in der Elternzeit für Kind 1 wäre. Mein Arbeitgeber meinte nun das ich keinen AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten würde. Wie ich hier im Forum und auch ...

Hallo Frau Bader! Momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit von meinem ersten Kind, in der ich nicht arbeite. Offiziell endet diese Elternzeit Anfang November 2014. Am 20. September soll nun unser zweites Kind zur Welt kommen, d.h. mein Mutterschaftsschutz beginnt am 09. August. Nun habe ich im Internet gelesen, dass ich die Elternze ...

Hallo Frau Bader Ich habe am 02.12.12 meine Sohn Jakob bekommen und bin jetzt wieder schwanger bekomme am 20.01.16 unseren zweites Kind und hab ab 09.12.15 Mutterschutz da meine Elternzeit am 02.12.15 ausläuft habe ich beim Arbeitgeber für die Zwischenzeit unbezahlten Urlaub beantragt. Bei meiner Krankenkasse AOK Biberach hat man mir gesagt das i ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...

Ich habe folgenden Sachverhalt. Ende April haben wir unser drittes Wunder bekommen.  Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet, unbefristet und bin dann in den Mutterschutz. Danach in Teilzeit gearbeitet während Elternzeit und diese zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 beendet. In beiden Fällen hat sich das Mutterschaftsgeld anhand mei ...

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...