Sarinchen1
Hallo Frau Bader, ich habe während der Elternzeit meiner ersten Tochter meine zweite Tochter bekommen. Nun habe ich von der Krankenkasse ja wieder Mutterschaftsgeld bekommen. Bei meiner ersten Tochter habe ich einen Teil des Mutterschaftsgeldes auch von meinem Arbeitgeber bekommen. Steht mir das jetzt auch wieder zu? Oder muß der Arbeitgeber diesmal nicht zahlen?
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Wenn du in Elternzeit warst, dann gibts vom AG nix Gruß Sabine
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